224 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller.
und der Beschäftigung der Frauen und Kinder in ausreichendem
Maße Rechnung trage.
Die Verbündeten Regierungen hätten sich überzeugt,
daß die von dem letzten Reichstag in dieser Beziehung
gemachten Vorschläge im wesentlichen ohne Nachtheil für
die anderen Interessen zur gesetzlichen Geltung gebracht
werden könnten. Es hätten sich aber weiter die Anordnungen
zum Schutze der Arbeiter gegen Gefahren für Leben, Gesundheit
und Sittlichkeit, sowie über den Erlaß von Arbeitsordnungen und
über die Arbeitsbücher als der Ergänzung und der Verbesserung
bedürftig erwiesen. Eine betreffende Vorlage werde dem Reichstage
unverzüglich zugehen. Mit einer weiteren Vorlage werde die bessere
Regelung der gewerblichen Schiedsgerichte und deren Ausbildung
zu Einigungsämtern erstrebt werden. Der Kaiser gab seinem Ver—
trauen auf die bereitwillige Mitwirkung des Reichstages und seiner
Ueberzeugung Ausdruck, daß, je mehr die arbeitende Bevölkerung
den gewissenhaften Ernst erkennen werde, mit welchem das Reich
bestrebt sei ihre Lage befriedigend zu gestalten, sie desto mehr sich
der Gefahr bewußt werden würde, die für sie aus der Geltend—
machung maßloser und unerfüllbarer Anforderungen hervorgehen
müßte. In der gerechten Fürsorge für die Arbeiter liege die wirk—
samste Stärkung der Kräfte, welche er, der Kaiser, und seine hohen
Verbündeten berufen und Willens seien, jedem Versuche, an der
Reichsordnung gewaltsam zu rütteln, mit unbeugsamer Entschlossen—
heit entgegenzustellen.
Die Thronrede gab dann der Befriedigung über das Gelingen
der internationalen Schutzkonferenz Ausdruck. Als Grund für deren
Berufung wurde angegeben, daß es sich bei der vorerwähnten Reform
nur um solche Maßregeln handle, welche ohne Gefährdung der vater—
ländischen Gewerbthätigkeit und damit der wichtigsten Lebensinteressen
der Arbeiter selbst ausführbar seien. Daher habe er, der Kaiser, es
sich angelegen sein lassen, unter den in gleicher Wirthschaftslage be—
findlichen Staaten Europas einen Austausch der Meinungen darüber
herbeizuführen, bis zu welchem Maße sich eine gemeinsame An—
erkennung der gesetzgeberischen Aufgaben bezüglich des Arbeiterschutzes
feststellen und durchführen lasse.
Die Beschlüsse der internationalen Konferenz seien der Aus—
druck gemeinsamer Anschauungen über das wichtigste Gebiet der
Kulturarbeit unserer Zeit.