Full text: Dritter Band (3. Band)

Inhaltsübersicht. XXNI 
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Urtheil des Geschäftsführers über das von Bassermann gestellte 
Verlangen; geringe Erfolge dieser Anträge im Reichstage. 419 
Die speziellen Verhandlungen der einzelnen Anträge im Reichstage. 420 
Hinweis auf die Verhandlungen über das Arbeiterschutzgesetz im 
412 Jahre 1890/1891 und auf die vergeblichen Versuche, den 8 153 
der Reichsgewerbeordnung zu ändern. Bezugnahme auf die 
413 damaligen, von dem Handelsminister Freiherrn von Berlepsch 
gegebenen Erklärungen. Betrachtungen über die sozialdemo— 
kratische Bewegung seit jener Zeit, insbesondere über den 
Mißbrauch des Koalitionsrechts. Diese Zustände lenken die 
Aufmerksamkeit des Kaisers auf sihhß 422 
Die Aeußerung des Kaisers in Bielefeld am 17. Juni 1897. Der 
Kaiser verheißt in Bad Oeynhausen am 7. September 1898 die 
Einbringung eines Gesetzes, in dem Jeder, der einen Anderen, 
der arbeiten will, daran zu hindern versucht oder gar zu einem 
Streit anbeizt bestraft werden so 3 
Die weitere Verheißung eines solchen Gesetzes in der Thronrede vom 
6. September 1896. Die Einbringung des Gesetzentwurfs 
414 zum Schutz des gewerblichen Arbeitsverhältnisses im 
Reichstage gegen das Ende der Session am 26. Juni 
1899 mit Begründunge und Antaäggen 14 
Der Inhalt des Gesetzes mit erläuternden Bemerkungen und Hin— 
weisen auf die Stellung der Parteien und ihrer Führer im 
Reichstage, der Presse und der öffentlichen Meinung. 425 
Einige Sätze aus der Begründung des Gesetzes in Anknüpfung an 
den im Jahre 1890/1891 gemachten vergeblichen Versuch den 
8 153 der Gewerbeordnung zu änden 21133 
Das Direktorium beschließt zur Berathung dieses Gesetz— 
entwurfes eine Generalversammlung seiner Mit— 
glieder auf den 17. November 1899 einzuberufen. Die 
415 Bedeutung der Versammlung. Die Ansprache des Vorsitzenden 
Geheimen Finanzrath Jencke zur Eröffnung der Versammlung 439 
Charakterisirung der allgemeinen Stellung des Centralverbandes; er 
ist bemüht, die Interessen der Arbeitgeber in den Hintergrund 
417 treten zu lassen, und vor allen Dingen die Rücksichtnahme auf 
das allgemeine Wohl und auf die Interessen der Arbeiter in 
den Vordergrund zu stellen. Hinweis auf die Bedeutung 
des zur Berathung stehenden Gesetzentwurfes. Die Zurück— 
weisung der oft widerlegten Behauptung der Gegner des 
Centralverbandes, daß er nur die Eisen- und Stahlindustrie 
und die Textilindustrie umfasse. Der größte Theil der deutschen 
Industrie sei im Centralperbande vertrereieannn 96060— 
Das Referat des Mitgliedes des Direktoriums, Geheimen 
Regierungsraths König über die Entwickelung des 
Koalitionsrechts und den derzeitigen Stand der be— 
418 treffenden Gesetzgebung in Deutschland: Der Um—
	        
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