328 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industriellerx.
Auf die Industrie bezogen sich in dieser Zeit nur zwei unter
dem 5. Dezember 1894 gestellte Anträge der Abgeordneten Hitze
und Genossen.“)
Der erste Antrag forderte den Reichstag auf, die Verbündeten
Regierungen zu ersuchen thunlichst bald dem Reichstag einen Ge—
setzentwurf vorzulegen, um den Arbeitern, entsprechend dem kaiser—
lichen Erlasse vom 4. Februar 1890, eine geordnete Vertretung zum
„freien und friedlichen Ausdruck ihrer Wünsche und Beschwerden
zu ermöglichen, und auch den Staatsbehörden Gelegenheit zu geben,
sich über die Verhältnisse der Arbeiter fortlaufend zu unterrichten
und mit den letzteren Fühlung zu behalten“.
In dem zweiten Antrage sollte beschlossen werden, die Ver—
bündeten Regierungen zu ersuchen, Erhebungen darüber zu ver—
anstalten: 1. wie die Beschränkung der Arbeitszeit der Arbeiterinnen
6 137 der Reichsgewerbeordnung) in wirthschaftlicher, gesund—
heitlicher und sittlicher Beziehung gewirkt hat; 2. welche Erfahrungen
speziell bezüglich des Verhältnisses von Arbeitszeit und Arbeits—
leistung gemacht sind; 3. wie weit die Beschränkung der Arbeits—
zeit der Arbeiterinnen auf die der Arbeiter zurückgewirkt hat;
4. inwieweit nach den gemachten Erfahrungen eine generelle oder
spezielle Beschränkung der Arbeitszeit auch für die Arbeiter noth—
wendig erscheint und welche Beschränkung; 5. wie die Beschäftigung
verheiratheter Arbeiterinnen auf Gesundheit und Familienleben ein—
gewirkt; inwieweit die Vorschrift der Gewährung einer 11/, stündigen
Mittagspause für Arbeiterinnen, welche ein Hauswesen zu besorgen
haben (8 137 Absatz 4 der Gewerbeordnung) jenen thatsächlich zu
Gute kommt; welche weitere gesetzliche Beschränkungen bezüglich der
Beschäftigung verheiratheter Frauen möglich und nothwendig er—
scheinen.
Diese Anträge wurden vom Reichstage angenommen.
Der Centralverband hatte ausgiebige Veranlassung, sich fort—
gesetzt mit den Fragen der Arbeiterschutzgesetzgebung und der
Sozialpolitik im allgemeinen zu beschäftigen. In der Sitzung des
Ausschusses vom 11. Juni 1892 berichtete der Geschäftsführer
Bueck über die in Ausführung der Novelle zur Gewerbeordnung
*) Sten. Berichte über die Verhandlungen des Deutschen Reichstags,
LB. Legisl.-Periode, 3. Session 1894/95, 1. Anlageband, Nr. 21 und 22, S. 95.