Full text: Dritter Band (3. Band)

2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 463 
Niederwerfung der Umsturzparteien; zeigen Sie es dadurch meine 
Herren, daß Sie dem Grundgedanken des Schutzes der Arbeits— 
willigen — weiter verlangen wir von Ihnen nichts — Ihre Zu— 
stimmung ertheilen.“ 
In der von dem Vorsitzenden eröffneten Erörterung ergriff 
zunächst das Wort der Geh. Kommerzienrath Kirdorf-Gelsenkirchen. 
Er sei vollständig einverstanden mit den einleitenden Bemerkungen des 
Vorsitzenden, mit den Ausführungen der Referenten, und er stimme 
auch dem vorgelegten Beschlußantrage zu. Er spreche dies hier 
ausdrücklich aus, da nach seiner Empfindung eine stillschweigende 
Zustimmung der Versammlung den Eindruck abschwächen könnte. 
Auf dem von ihm eingenommenen Standpunkte stehe der ganze 
niederrheinisch-westfälische Bergbau. Das sei ausdrücklich festgestellt 
worden. 
Kommerzienrath Frey-Mülhausen, Vertreter des Elsässischen 
Industriellen Syndikats, verwies auf den Schaden, der dem Gesetze 
durch die einseitige Bezeichnung als „Zuchthausvorlage“ bereitet 
worden sei. Die in dem Centralverbande vereinigten Arbeitgeber 
hätten keinen Haß gegen ihre Arbeiter, sondern nur Wohlwollen. 
Sie erstrebten Gerechtigkeit und wahre Freiheit für alle Arbeiter, 
sowohl für Diejenigen, die arbeiten, wie für solche, die es zweck— 
mäßig erachteten, lieber nicht zu arbeiten. 
Hierauf ergriff das Wort Kommerzienrath Krafft-Schopfheim, 
Vertreter des Vereins der süddeutschen Baumwollindustriellen. 
Zum Verständniß der weiteren Erörterung sei hier mitgetheilt, 
daß der Verein süddeutscher Baumwollindustrieller bereits vorher Be— 
denken gegen die Stellungnahme des Centralverbandes erhoben hatte. 
Daher hatte das Direktorium des Centralverbandes die Vertreter 
des genannten Vereins zu einer Vorbesprechung eingeladen. Bei 
dieser stellte es sich heraus, daß das vorliegende Gesetz von den Ver— 
tretern süddeutscher Industrien, wie auch von weiten anderen Kreisen, 
für ein Ausnahmegesetz im Sinne des früheren Sozialistengesetzes 
gehalten worden war. Es hatte keine große Mühe gekostet den 
Nachweis zu führen, daß dieser Charakter dem Gesetzentwurf nicht 
beigelegt werden könne; daher war es nicht schwer gewesen bezüglich 
des Hauptpunktes, des vorgelegten Beschlußantrages, zu einer Ver— 
ständigung zu gelangen. Dennoch hatten die Süddeutschen an ihrem 
Wunsche festgehalten, dem Erlaß eines besonderen Gesetzes zu 
dem auch von ihnen für nothwendig erachteten Schutze des gewerb—
	        
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