2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 463
Niederwerfung der Umsturzparteien; zeigen Sie es dadurch meine
Herren, daß Sie dem Grundgedanken des Schutzes der Arbeits—
willigen — weiter verlangen wir von Ihnen nichts — Ihre Zu—
stimmung ertheilen.“
In der von dem Vorsitzenden eröffneten Erörterung ergriff
zunächst das Wort der Geh. Kommerzienrath Kirdorf-Gelsenkirchen.
Er sei vollständig einverstanden mit den einleitenden Bemerkungen des
Vorsitzenden, mit den Ausführungen der Referenten, und er stimme
auch dem vorgelegten Beschlußantrage zu. Er spreche dies hier
ausdrücklich aus, da nach seiner Empfindung eine stillschweigende
Zustimmung der Versammlung den Eindruck abschwächen könnte.
Auf dem von ihm eingenommenen Standpunkte stehe der ganze
niederrheinisch-westfälische Bergbau. Das sei ausdrücklich festgestellt
worden.
Kommerzienrath Frey-Mülhausen, Vertreter des Elsässischen
Industriellen Syndikats, verwies auf den Schaden, der dem Gesetze
durch die einseitige Bezeichnung als „Zuchthausvorlage“ bereitet
worden sei. Die in dem Centralverbande vereinigten Arbeitgeber
hätten keinen Haß gegen ihre Arbeiter, sondern nur Wohlwollen.
Sie erstrebten Gerechtigkeit und wahre Freiheit für alle Arbeiter,
sowohl für Diejenigen, die arbeiten, wie für solche, die es zweck—
mäßig erachteten, lieber nicht zu arbeiten.
Hierauf ergriff das Wort Kommerzienrath Krafft-Schopfheim,
Vertreter des Vereins der süddeutschen Baumwollindustriellen.
Zum Verständniß der weiteren Erörterung sei hier mitgetheilt,
daß der Verein süddeutscher Baumwollindustrieller bereits vorher Be—
denken gegen die Stellungnahme des Centralverbandes erhoben hatte.
Daher hatte das Direktorium des Centralverbandes die Vertreter
des genannten Vereins zu einer Vorbesprechung eingeladen. Bei
dieser stellte es sich heraus, daß das vorliegende Gesetz von den Ver—
tretern süddeutscher Industrien, wie auch von weiten anderen Kreisen,
für ein Ausnahmegesetz im Sinne des früheren Sozialistengesetzes
gehalten worden war. Es hatte keine große Mühe gekostet den
Nachweis zu führen, daß dieser Charakter dem Gesetzentwurf nicht
beigelegt werden könne; daher war es nicht schwer gewesen bezüglich
des Hauptpunktes, des vorgelegten Beschlußantrages, zu einer Ver—
ständigung zu gelangen. Dennoch hatten die Süddeutschen an ihrem
Wunsche festgehalten, dem Erlaß eines besonderen Gesetzes zu
dem auch von ihnen für nothwendig erachteten Schutze des gewerb—