Full text: Dritter Band (3. Band)

2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 469 
Die volle Uebereinstimmung der Versammlung mit diesen Aus— 
führungen ihres Vorsitzenden hatte sich in häufigen und lebhaften 
Bezeugungen der Zustimmung und des Beifalls kund gegeben. 
Generalsekretär Rägöczy-Metz erklärte, daß die lothringische 
Eisen- und Stahlindustrie vollständig auf dem Boden des vor— 
gelegten Beschlußantrages stehe. Wenngleich die Arbeitsverhältnisse 
in seinem Bezirke sich noch nicht in so bedenklicher Lage befänden, 
so sei doch eine Entwickelung in der von dem zweiten Referenten 
geschilderten Richtung zu befürchten. Hauptsächlich sei einmüthiges 
Zusammenstehen der Industrie nothwendig. Er wünsche, daß die 
Beschlüsse einstimmig angenommen werden möchten. 
Dr. Kauffmann-Wüstegiersdorf, Vertreter der schlesischen 
Textilindustrie, erklärte zunächst, daß er in Uebereinstimmung mit 
den von dem Vorsitzenden angeführten Gründen den Abänderungs— 
antrag Krafft nicht unterstützen könne. Dagegen beabsichtigte er 
anderen von Krafft geäußerten Bedenken durch einen Abänderungs— 
antrag entgegenzukommen. Daß die gegenwärtige Gesetzgebung 
ungenügend sei, um den Streikvergehen und dem seitens der 
Sozialdemokratie geübten Terrorismus entgegenzuwirken, erkenne 
er an. Der vorgelegte Gesetzentwurf enthalte aber Bestimmungen, 
die in weiten Kreisen, auch in den Reihen der Konservativen, Wider— 
spruch hervorgerufen hätten. Er meine den 88, der unter äußerst 
dehnbaren Voraussetzungen gewisse Streikvergehen mit Zuchthaus— 
strafe bedrohe. Daß diese Bestimmungen von der Versammlung 
nicht vertreten würden, sei nach seiner Ansicht zur Genüge dadurch 
zum Ausdruck gelangt, daß die beiden Referenten von diesen Be— 
stimmungen überhaupt nicht gesprochen hätten. Deren Preisgabe 
erblicke er auch in den im zweiten Absatz der Resolution gewählten 
Worten: „Wenngleich mehrfache Bestimmungen des Entwurfes Be— 
denken erregen und unausführbar erscheinen, der Entwurf doch eine 
geeignete Grundlage für den Versuch einer gesetzlichen Regelung 
giebt.“ Diese Verwahrung erscheine ihm nicht genügend. Er halte 
die betreffenden Bestimmungen nicht allein für undurchführbar, 
sondern für ungerechtfertigt und für zu weitgehend. Er würde sie 
auch bekämpfen, selbst wenn sie durchführbar wären. Daher be— 
antrage er an die Stelle des Wortes: „unausführbar“ zu sagen: 
„zu weitgehend“. Weiter wünsche er ausdrücklich, daß die Ver— 
sammlung sich gegen ganz bestimmte Paragraphen des Gesetzes aus— 
sprechen möchte. Er würde auch noch den Vorschlag machen, nicht
	        
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