476 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller.
lichtvoller Bericht über den Ausstand auf den in Frankreich be—
legenen Werken der Firma Creusot und über den Schiedsspruch
des Ministerpräsidenten Waldeck-Rousseau. Auf diesen Vortrag*)
hier näher einzugehen, ist leider unmöglich.
Die zweite Berathung des Entwurfes eines Gesetzes zum
Schutze des gewerblichen Arbeitsverhältnisses fand am 20. November
1899 statt.**)
Inzwischen hatte sich eine Gruppe nationalliberaler Ab—
geordneter unter Führung namentlich der Abgeordneten Möller—
Duisburg und Büsing bemüht, von dem Gesetzentwurf wenigstens
noch etwas zu retten. Sie hatten folgenden Abänderungsantrag
zu dem Gesetz eingebracht:
I. An Stelle des 81 des Entwurfs zu setzen:
Artikel J.
„Inländische Vereine jeder Art dürfen mit einander in Ver—
bindung treten. Entgegenstehende landesgesetzliche Bestimmungen
sind aufgehoben.“
Artikel II.
„Die 88 152 und 153 der Gewerbeordnung erhalten folgende
Fassung:
812
„Alle Verbote und Strafbestimmungen gegen Gewerbetreibende,
gewerbliche Gehilfen, Gesellen oder Fabrikarbeiter wegen Ver—
einigungen oder Verabredungen, die eine Einwirkung auf Arbeits—
oder Lohnverhältnisse bezwecken, insbesondere mittelst Einstellung
der Arbeit oder Entlassung der Arbeiter, werden aufgehoben.“
„Jedem Theilnehmer steht der Rücktritt von solchen Ver—
einigungen oder Verabredungen frei und es findet aus letzteren
weder Klage noch Einrede statt.“
8153
„Wer durch körperlichen Zwang, Drohung, Ehrverletzung,
Verrufserklärung oder rechtswidrige Wegnahme, Vorenthaltung
oder Beschädigung von Arbeitsgeräth, Arbeitsmaterial, Arbeits—
erzeugnissen oder Kleidungsstücken
*) Verhandlungen ꝛe. des Centralverbandes, Heft 84, S. 77 -92.
**) Sten. Berichte über die Verhandlungen des Deutschen Reichstags,
X. Legisl.Periode, 1. Session 1898/1900, 4. Band, S. 2901.