Sweiler Abschnitt.
Die Arbeit des Centralverbandes.
B. Soʒialpolitik.
2. Arbeiterschutz.
Der Centralverband hat, wie auf die Arbeiterversicherung, so
auch auf den Arbeiterschutz viel Aufmerksamkeit und Arbeit ver—
wendet. Diese Arbeit soll in dem nachstehenden Abschnitt dargelegt
werden. Die Darstellung soll und kann sich aber nicht auf Arbeiter⸗
schutz beschränken. Mit ihm im Zusammenhange stehen mannigfache
Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitern, die den Ceutral—
verband nicht weniger ernstlich in Anspruch genommen haben.
Daher erschien es zweckmäßig in diesem Abschnitt die Thätigkeit
des Centralverbandes, soweit sie sich überhaupt auf die Gebiete
der Gewerbeordnung und des Gewerbegerichts- und Schiedsgerichts—
wesens erstreckt hat, zur Darstellung zu bringen.
Als im Jahre 1648, nach den dreißigjährigen Kriegswirren,
die Glocken den Frieden verkündeten, erscholl ihr Klang zu einem
armseligen gedrückten Geschlecht. In den langen Kriegsjahren war
in Deutschland mit der politischen Macht auch Gesittung und Wohl—
stand verloren gegangen. Das Handwerk, das noch um die Mitte
des 16. Jahrhunderts in breiter Behäbigkeit lebte, mühte sich jetzt
in kärglicher Dürftigkeit, um dem nothwendigsten Tagesbedarf schmuck—
loses Geräth um billigsten Preis zu liefern. Auch so fanden sich
nur spärliche Käufer. In der Noth des Tages suchte man, engen
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