Full text: Dritter Band (3. Band)

498 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller. 
ereignet. Er war bestimmt den Bundesrath zu ermächtigen, „für 
die Kleider- und Wäschekonfektion sowie für andere Gewerbe, in 
denen Arbeiterinnen oder jugendliche Arbeiter neben ihrer Be— 
schäftigung in der Fabrik vom Arbeitgeber zu Hause beschäftigt 
würden, sofern hierbei Mißstände in Bezug auf die Ausdehnung 
der MAbeitszeit zu Tage getreten seien“, Anordnungen zur Abhilfe 
zu treffen. Der Bundesrath sollte die Beschränkungen für die Mit— 
gabe von den Arbeiten anordnen können, die bereits in den An— 
gaben über den Inhalt des 8 137a des Gesetzentwurfes hier an— 
geführt worden sind. Dieser Paragraph war in der zweiten Lesung 
abgelehnt worden. Ganz besonders war von dem Abgeordneten 
Fischbeck nachgewiesen worden,“) daß die betreffenden Bestimmungen 
unausführbar seien, daß sie leicht umgangen und auch nicht 
kontrolirt werden könnten, daß damit die verfolgten Zwecke nicht 
zu erreichen seien. Selbst der sozialpolitisch sehr weit vorgeschrittene 
Abgeordnete Rösicke-Dessau hatte den Ausführungen des Abgeord— 
neten Fischbeck unbedingt zugestimmt. 
In der Delegirtenversammlung des Centralverbandes vom 
13. Februar 1900 hatte in seinem Bericht der Geschäftsführer 
wohl mit Recht gefragt, was im gegebenen Falle der Richter wohl 
mit Ausdrücken wie „Durchschnittsarbeiter“ „annähernder Umfang“ 
und „voraussichtlichen Fertigstellung der Arbeit“ anfangen solle. 
Der 8 1374 war, wie gesagt, in der zweiten Berathung abgelehnt 
worden. Für die dritte Berathung hatten die Abgeordneten 
Freiherr Heyl zu Herrnsheim, Dr. Hitze, Bassermann und 
Wattendorff die Wiederherstellung des abgelehnten Paragraphen 
in einer etwas anderen Form beantragt.“) 
Bei den hier in Rede stehenden Paragraphen hatte sich die 
dritte Berathung derart vollzogen, daß die einzelnen Artikel, be— 
ziehungsweise Paragraphen, sowie die dazu gestellten Anträge, durch 
die Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Reichstages einfach 
angenommen oder abgelehnt worden waren. Nur zu dem die 
Sonntagsruhe in den Barbier- und Friseurgeschäften betreffenden 
Artikel IVa hatten die Abgeordneten Bebel und Hitze einige Be— 
merkungen gemacht, sonst war die Verhandlung ohne Erörterung 
verlaufen. Zu dem Artikel VIl lag ein Anträg des Abgeordneten 
*) Sten. Berichte über die Verhandlungen des Deutschen Reichstags, 
X. Legisl.-Periode, 1. Session 1898/ 1900, 4. Band, S. 3019 
**) Ebendaselbst, 4. Anlageband Nr. 491, S. 2616.
	        
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