Full text: Dritter Band (3. Band)

580 H. A. Bueck. Centralverband Deutscher Industrieller. 
seit dem Jahre 1869 beschäftigt. Man sei auf das Bürgerliche 
Gesetzbuch vertröstet worden. Dieses habe aber eine große Enttäuschung 
bereitet, schon durch den Satz in den Motiven, welcher lautet: 
„Der unverkennbar mit der Erlangung der Rechtsfähigkeit verbundene 
Machtzuwachs muß davon abhalten, den politischen, religiösen und 
sozialen Vereinen die Rechtsfähigkeit unter den gleichen Bedingungen 
zugänglich zu machen, wie den übrigen Vereinen zu idealen Zwecken.“ 
Da der Reichstag an dieser Klippe das große Werk des 
Bürgerlichen Gesetzbuches nicht habe scheitern lassen können und 
wollen, so habe er sich auf die Resolution vom 11. Dezember 1896 
zurückgezogen, welche die Verbündeten Regierungen aufforderte, die 
Rechtsverhältnisse der Berufsvereine zu regeln. In der Folge hatten 
das Zentrum und die Freisinnigen wiederholt dahingehende Anträge 
gestellt. Zuletzt habe der Reichstag noch im vergangenen Jahre 
einen Antrag Gröber mit großer Mehrheit angenommen, der die 
alte Forderung wiederholt habe. Das Schlußergebniß sei: „Mehr 
als dreißigjährige Bemühung des Deutschen Reichstages! Erfolge 
bei den Verbündeten Regierungen: gleich Null!“ Trimborn schil— 
derte die durch das Bürgerliche Gesetzbuch für die Berufsvereine 
geschaffene unbefriedigende Lage und glaubte als Grund für das 
den Vereinen bewiesene geringe Entgegenkommen die Furcht vor 
der Sozialdemokratie bezeichnen zu sollen. In dem Handbuch für 
nationale Wähler für das Jahr 1897 sei gesagt worden: „Es sind 
jedenfalls beachtenswerthe Stimmen, die davor warnen, daß die 
Staatsgewalt im gegenwärtigen Augenblick einer Organisation, die 
in ihrem politischen Mittelpunkte und in ihrer obersten Leitung 
derselben Staatsgewalt den Krieg erklärt habe, auf dem Gebiete 
des öffentlichen Rechts irgendwie Zugeständnisse mache.“ 
Trimborn bemerkte, daß dieser Satz schwerlich von Herrn 
Bassermann herrühren möchte. Der Einwand sei auch nicht 
stichhaltig. Das habe der Frankfurter Arbeiterkongreß bewiesen. 
Der tiefere Grund sei der, daß man am liebsten keine Arbeiter— 
organisation sehe. Das sei die rückständige Auffassung jener einfluß— 
reichen Kreise, die sich nun einmal nicht daran gewöhnen und die 
sich nicht dazu verstehen können, die Arbeiterschaft wirthschaftlich 
als gleichberechtigt zu betrachten und zu behandeln. So sei auch 
diese Frage eine Frage der Gleichberechtigung der Arbeiterschaft 
mit den übrigen Ständen. Trimborn fragte den Herrn Reichs— 
kanzler: „Dürfen wir erwarten, daß die Verbündeten Regierungen
	        
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