2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 637
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te Lohnkampf in Exzesse ausarten sollte. Diese Erklärungen wurden
er mit Unruhe von den Sozialdemokraten begleitet. Es sei die Pflicht
i⸗ der Behörde, die persönliche Freiheit zu schützen. Wenn der Mann
en das Recht zum Streiken habe, so habe er auch das Recht zum
n. Arbeiten und dieses Recht müsse gegen jede Art von Terrorismus
n. nachdrücklich geschützt werden.
t⸗ Der Reichskanzler verwies auf die Bestrebungen der Staats—
in regierung eine Vermittelung herbeizuführen. Wenn die Vertreter
se der Grubenbesitzer den Wunsch der Staatskommissare nach gemein—
en samen Verhandlungen mit den Vertretern der Arbeiter ignoriren
3⸗ sollten, so würde er das gerade so mißbilligen, wie er, trotz der nach
te seiner Ansicht verfehlten Rechtfertigungsversuche des Vorredners,
te die Einstellung der Arbeit ohne vorherige Kündigung mißbillige
en und bedauere. Hier Recht und Unrecht zu scheiden, bedürfe einer
sehr sorgfältigen Untersuchung; um eine solche gerecht vorzunehmen,
id müsse man sich von parteipolitischen Gründen und Spekulationen
id noch freier halten, als dies der Vorredner gethan habe.
so Er, der Reichskanzler, sei nicht nur in den Ausführungen
er des Vorredners, sondern auch in der bürgerlichen Presse Klagen
tit begegnet über die angebliche Rath- und Machtlosigkeit des Staates.
ar Dabei trete bei der, an die Achtung für König, Staat und Obrigkeit
n. gewohnten bürgerlichen Gesellschaft, ein starkes Mißtrauen hervor
ng gegen die vereinte Kapitalsmacht der großen Zechenbesitzer, ebenso
hst wie sich dies bemerkbar gemacht habe in der Hibernia-Angelegenheit.
Hier stehe man vor einem der schwierigsten Probleme, das in
en anderen Kulturstaaten, ebenso wie hier, noch der Lösung harre.
ht, Der Reichskanzler verwies auf die Vereinigten Staaten, wo die
aß Syndikats-, Kartell- und Trustbildung am weitesten vorgeschritten
n; sei, wo jedoch eine weise Centralverwaltung und ein weiser Präsi—
n⸗ dent schon am Werke seien, das Gemeinwohl vor Schaden zu be—
33 wahren.
zrt In Deutschland sei die Aufgabe in einer Richtung erleichtert.
en. Er denke dabei an die vorbildlichen Werke der deutschen Sozial—
ver politik, an das Gefühl der sozialen Verpflichtung, das die deutschen
tel Unternehmer dahin geführt habe, die großen Lasten und Kosten der
lte sozialen Gesetzgebung willig zu tragen, und dies Gefühl der sozialen
Verpflichtung fortgesetzt — das wolle er besonders hervorheben —
in großartigen freiwilligen Wohlfahrtseinrichtungen für die Arbeiter
zu bethätigen. „Aber auf der anderen Seite,“ so sagte der Reichs—