Full text: Dritter Band (3. Band)

r 2. Abschnitt: Arbeit des Centralverbandes. B. Sozialpolitik. 29 
dieser Be— Nachtarbeiten verwendet würden. Beides sei mit Schädigung der 
ner Anfrage Gesundheit und Sittlichkeit verbunden. Besonders sei die Nacht— 
en vielmehr arbeit der Frauen in den Glashütten zu verwerfen, da in diesen 
cht den in wegen der hohen Temperatur die Arbeiter gezwungen seien, die 
chen sollten. Kleidung bis auf die nothwendigsten Stücke abzulegen. Daher 
um zunächst werde die Frage zu erwägen sein, ob es sich nicht empfehle, um 
er in dieser größere Uebelstände zu vermeiden, für jugendliche Arbeiter im Alter 
ingung und von 14 bis 16 Jahren eine beschränkte Nachtarbeit zuzulassen. 
eit gegeben Stumm ging dann noch auf das Konzessionswesen bezüglich 
behandeln. gewisser Gewerbe ein. Dieses Gebiet liegt jedoch außerhalb des 
besonders Rahmens der hier zu behandelnden Fragen. Er schloß seine Rede, 
Wiesbaden indem er nochmals hervorhob, daß die Anfrage nothwendig gewesen 
rieth den sei. Durch sie sei eine Klärung des Stimmverhältnisses herbei— 
mug zu er— geführt worden, und die Regierung wisse jetzt, daß ein erheblicher 
Stumm Theil des Hauses, er wolle nicht sagen einen Rückschritt, aber eine 
nicht um Reform auf dem Gebiete der Gewerbeordnung verlange, die geeignet 
rum, unter sei, die zu weitgehende Schrankenlosigkeit zu beseitigen. Die An— 
nige Spitze frage werde dazu beitragen, diese Reform zu beschleunigen. Dies 
narchie auf würde um so erfreulicher sein, da die Mittheilung des Präsidenten 
ührt hat des Reichskanzleramtes in Bezug auf den geeigneten Zeitpunkt 
ehr führen. nicht so beruhigend gelautet habe, wie er und seine Freunde es 
en werden. gewünscht haben möchten. 
diejenigen m 
sgedehnten Die Voraussetzung des Abgeordneten Stumm war richtig 
gewesen. Unter dem 23. Februar 1878 wurde dem Reichstage der 
ier Reform Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Abänderung der Gewerbe— 
ifinden sein ordnung, und ein zweiter Entwurf, betreffend die Gewerbegerichte, 
menwirten unterbreitet.“) 
ud Kinder⸗ Die Aenderung der Gewerbeordnung bezog sich auf die neue 
lle Parteien Fassung des Titels VII: „Gewerbliche Arbeiter“ (Gesellen, Gehilfen, 
ig auf die Lehrlinge, Fabrikarbeiter). 
er zugeben Der erste, die 88 105 119 umfassende Abschnitt beschäftigte 
heiter durch sich mit den allgemeinen Verhältnissen. Die Festsetzung der Ver— 
angen sei. hältnisse zwischen den selbständigen Gewerbetreibenden und den 
lrbeiter zur gewerblichen Arbeitern sollte, vorbehaltlich der durch Reichsgesetz 
ide Vn begründeten Beschränkungen, Gegenstand freier Uebereinkunft bleiben. 
udle, habe Eine Verpflichtung zur Arbeit an Sonn- und Festtagen war aus— 
oder durch * Sten. Berichte über die Verhandlungen des Deutschen Reichstags 
h zu diesen III. Legisl.-Periode, 2. Session 1878, Band 3, Anlage Nr. 41, S. 496 und 513.
	        
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