Full text: XVII. und XVIII. Jahrhundert bis zum Auftreten Friedrichs des Großen 1740 (21. Band, 2. Abtheilung)

970 Des XVII. Jahrhunderts erste Hälfte. I. Allgem. krieg3wissenschaftl. Werke. 
Dem Werke Grotes, wie dem Buche Neumayrs „Vom Krieg“ 
verwandt ist die Ars belli et pacis sive de bello feliciter 
gerendo et pace firmiter stabilienda. Libri duo . . . authore | 
Francisco Davide Bonbra. (Straubing 1643.) ?) 
Der Verf., ein Offenburger , war kurfürstl. bayer. Rat und widmete sein ie 
Werk dem Pfalzgrafen Wolfgang. =- Das 1. Buch „De arte belli“ versucht den mri 
Krieg zu definieren, rechtlich zu begründen und seine Ursachen festzustellen. Dann vs 
betrachtet e8 den „Krieg3apparat“ (Waffen, Befestigungen, Führer, Mannschaft, aim 
Bündnisse und Subsidien), bespricht in großen Zügen die Kriegführung und redet 0 
endlich von den Vorrechten der Krieger und de gloria bellica. =- Das 2. Buch 2 
„De arte pacis“ hat die statSrehtlichen Fragen im Auge: Behandlung der 
QLandeSeinwohner , Amnestieangelegenheiten, Gesandtenrecht, Neutralität u. s. w. I 
Der lateinische Text ist vielfa<; aus Citaten zusammengeseßt und dem- au 
entsprechend mit anderssprachigen Ausführungen, namentlich deutschen und fran- van 
zösischen , durchseßt , die allen möglichen historischen, moralischen und militärischen y 
Autoren entnommen sind und insofern ungewöhnliches Interesse bieten , als sie 
wie ein vollstimmiger Chorus der furchtbaren Zeit wirken, aus der heraus sie 
reden. Bonbra nimmt kein Blatt „vor den Mund, und namentlich reden seine 
Citate eine überaus deutliche Sprache. So heißt es 3. B. gelegentlich der Aus- 
einandersezung über die Heere3aufbringung: „Und werden die neuange- 
worbenen Soldaten jetziger Zeit an manchen Orten auf den Werbplatz und in 
den Quartieren im Luder, ohne einige Übung der Waffen, viel Wochen aufge- 
halten, oder sogleich hinaus in's Feld für Grabenfüllen und auff die Fleischbank 
geführt.“ Oder bezüglich der Führung: „Hieh siehet man, wie getrewe Dienste Sem 
etliche Generalen Ihrer Kay. May. leisten, denen es gleich gilt, ob sie die NU 
Knechte erhalten oder auff die Fleis<hbank hinliefern, ob das Vatterland verderbt W 
oder erhalten werde; wann nur jhr Beutl vnnd Bauch voll wirdt: Im Sauffen : 
seyndt sie mächtig vnd starc>e Männer, Trunkenheit anzurichten, aber zum Fechten M 
seyndt sie for<tsamer als die Haasen.“ -=- Endlich bietet die Ars belli et pacis A 
eine bequeme Übersicht der Recesse und öffentlichen Ordnungen, wie | 
sie seit dem Prager Frieden im Reiche zu Recht bestanden, und Frd. v. Nicolai | 
urteilt do<; zu hart, wenn er von dem Buche sagt (1765), daß man darinnen 
nur solche Sachen antreffe, die zu Bonbra38 Zeit von anderen und oft schon weit 
besser dargelegt waren. Eigentlich krieg3wissenschaftliche Bedeutung hat es aller- 
ding3 kaum. 
b) Von Bündnissen und Neutralität. 
8 37. 
In ähnlicher Weise wie „Vom Krieg“ hatte Neumayr v. Ramsla 
bereits früher ein auf der Grenze der Stats8- und Kriegswissenschaft 
stehendes Thema behandelt, zuerst u. d. T. „Von Bündnissen 
1) Hof: und Stat3bibl. zu München
	        
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