4. b. Von Bündnissen und Neutralität. 971
und Ligen“ (Jena 1620, 1624), dann, weiter ausgeführt, unter
der Bezeichnung „Von der Neutralitet vnd Assistent in
Kriegszeiten“. (Jena 1625 ?), 1631, Erfurt 1644, Jena 1674.)
Die Frage, welche der Verf. behandelt, war in der Zeit des böhmischen
Krieges besonder3 wichtig. Streitenthaltung wie Parteinahme konnten verderblich
werden, und niemand befand sich in so peinlicher Lage als die mitteldeutschen
Reichöstände ; haben doch auch nur wenige Lande so fürchterlich unter der Krieg3not
gelitten wie eben Thüringen. Neumayr widmet seine Schrift dem Herzoge
Johann Ernst von Sachsen, seinem Herrn, der sich eben zum Böhmerzuge an-
schickte, und faßt in der Zueignung seine eigene Meinung wie folgt zusammen :
-=- „Derjenige ist allzeit mehr Loben3 werth, welcher einen Krieg zu Ende richten,
als der denselben foviren vnd befördern hilfft . . . Ein Fürst erlanget jhm repu-
tation vnd Ansehen, wann er in KriegSzeiten sehen lest, daß er entweder war-
hafftig Freund oder Feind sey, bevorab, wann er ohne einigen respect dem einen
Theil wider dem andern sich zum besten erkläret. Hiergegen halt man darfür,
daß diejenigen, so in dergleichen Zustand (zuvörderst in innerlichen Kriegen) still
siven vnd keinen Theyl beistehen wollen, vnd also temporisiren, Vrsach geben,
daß der Krieg mehr fortgetrieben vnd erhalten als demselben begegnet vnd abge-
holffen werde ; da doch eine solche Vnruhe keine Neutrales leiden, sondern wegen
der eußersten Gefahr, so vnfehlbar daraus zu entstehen pfleget, geschwind wiederumb
gestillet seyn will.“
Der Stoff ordnet sich folgendermaßen :
1. und 2. Aus wa3 Vrsachen ein Fürst in KriegSzeiten entweder zur
Neutralität oder zur Assistenz bewogen werden kan. = 3. und 4. Wa3 vor Nuß
oder Schaden er au3 der Neutralität zu gewarten habe. =- 5. und 6. Wa3 vor
Nuß oder Schaden jhme aus der Assistenz zustehen könne. =- 7. Was ein Fürst
zu bedenken hat, wann er in Kriegszeiten bei andern Fürsten Hülffe vnd Beystand
suchen wil. = 8. Wa3 ein Fürst thun sol, wann er vmb Hülffe vnd Assistenz
angelanget wird. = 9. Was er in acht zu nehmen, wann er neutral bleiben
wil. = 10. WaZ3 er zu erwegen, wann er dem einen Theil assistiren wil. --
11. Wann in eines Fürsten (bevorab, der nicht mächtig ist) Willkühr stehet, sich
zwischen zweyen kriegenden Parteyen Neutral zu halten oder der einen Assistenz
zu leisten, welchen Weg er al38dann wehlen könne. =- 12. Welchem Theyl, auffn
fall der Assistenz ein Fürst mit Hülffe zuziehen sol, dem stärkeren oder schwächeren.
-- 13. Ob man sich in einem einheimischen Kriege neutral halten sol. = 14. Ob
man Vnterthanen, so von jhrer Obrigkeit der Religion halben betrenget werden
auff jhr ansuchen Beystand leisten sol.
Auch in diesem, fast 700 Quartseiten füllenden Werke ist wieder eine außer-
ordentlich große Zahl geschichtlicher Beispiele und angeführter Aussprüche älterer
und neuerer Schriftsteller vorhanden.
1) Kgl. Bibl. zu Berlin (F. M. 5673). Zn einem Bande mit desselben Verfasser3 Werk: „Von
Schatzungen vnd Steuren.“ (Schleusingen 1632.) =- Ein Exemplar mit interessanten Nachträgen und
Bemerkungen Neumayr3 besitzt die großherzogl. Bibl. zu Weimar