1246 Des XVII. Jahrhunderts zweite Hälfte. III. Heer- und Truppenkunde.
III. Kapitel.
Heer- und Cruppenkunde.
1. Gruppe.
Heeresaufbringung und Heereszustände.
a) Heeresergänzung.
S 39.
Auch nach dem dreißigjährigen Kriege blieben die beiden Strö- in
mungen: „HeereSergänzung durch Aushebung von Untertanen“ und
„Aufrichtung eines geworbenen miles perpetuus“ nebeneinander in
Fluß. Die Statsmänner wie Leibniz [S. 1183], unter ihnen nicht zum
wenigsten die Fürsten selbst, und mit ihnen die Weltweisen, wie Spi-
noza [S. 1192], hielten den Grundsaß der allgemeimen Wehrpflicht,
theoretisch zum mindesten, allezeit aufrecht ; die praktischen Kriegs-
männer, wie Montecuccoli [S. 1168], traten entschieden für den Ge-
danken des stehenden Söldnerheeres ein. Ihnen gehörte die nächste
Zukunft, und bald fanden ihre Anschauungen auch wissenschaftlichen
Ausdruck. = Zur festen Durchführung des Systems der stehenden
Heere kam es allerdings erst um die Wende des 17. und 18. Ihdts.
Zunächst blieben fast überall die Obersten noch wirkliche Inhaber der
Regimenter, d. h. deren Werbeherren und Selbstverwalter. Indessen :
Schritt vor Schritt bemächtigte sich doch die Stat8gewalt der Be-
sugnisse dieser Befehl8haber , und schon um die Mitte des
Jahrhunderts war die bewußte Absicht helldenkender Regenten, '
vor allem des Großen Kurfürsten [8 70], sehr ernst darauf ge- ir
richtet, die Obersten aus Unternehmern und Spekulanten in statliche vm
Würdenträger umzuwandeln. =- Die Art der Werbung selbst blieb --
in den meisten Gebieten des Reiches die althergebrachte; doch zeigen
sich auch hier schon, z. B. wieder in Brandenburg [8 67], einige An-
säße zur Einführung territorialer Rekrutierungskreise.
An hierher gehöriger Literatur wäre aufzuführen :
Amad. EXholt: De milite. (Leipzig 1659.)
Conring: De militia lecta, mercenaria et 80Ccia
(Helmstädt 1663.)