Full text: XVII. und XVIII. Jahrhundert bis zum Auftreten Friedrichs des Großen 1740 (21. Band, 2. Abtheilung)

marschieren soll. =- 4. Was bei einem Marsch und bei der Schwenkung mit Zügen 
und E8cadrons zu observiren. 5. Wie die Compagnien 3. Pf. (bei den Drag. 
„die E8cadron8“) die Revue passiren. 
IL. „Wie die Exercitia 3. Pf. sollen gemacht werden.“ Es wird 
gefordert, „daß jeder einzelne Reuter vollkommen Herr seines Pferdes sei, dasselbe 
enne und verstehe“. Den Kommandeuren und Rittmeistern wird anempfohlen 
„daß sie die Pferde nicht unvermögend die futtern, sondern in Othem setzen und 
in dem Stande halten, jederzeit zu marchiren und fatiguen damit zu thun“. Es 
wird nachdrücklich darauf hingewiesen, „daß der Hauptdienst des Reuters und 
Dragoners zu Pferde geschiehet, folglich auch am meisten darauf gehalten werde 
uß, daß ein Regt. Cavallerie oder Dragoner zu Pferde in vollkommen guter 
rdnung gebracht und beständig darin erhalten werden möge“, und daß der Fuß 
dienst zwar auch vor die Reuter und Dragoner wichtig und von Nöthen sei 
aber erst in zweiter Linie stehe. Die Wendungen 3. Pf. wurden nicht mehr 
wie im 17. Jhdt., zu Einem sondern zu Vieren ausgeführt; aber im Übrige 
behielt man noch wesentlich die bei der Infanterie gebräuchlichen Bewegungen bei 
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IT. 1. Wie eine Compagnie (Dr.: „Escadron“) und Regt. zu Fuß 
-angiret werden soll. -- 2. Wie ein Regt., wenn es abgesessen ist, 3. F. sich 
ormiren soll. 
IV. 1. Durc<hmarche der Offzs. hinter das Regt. wenn die Handgriffe 
gemacht werden sollen. =- 2. Marche der Offzs. vor das Regt., wann die Griffe 
emacht seind. -- 3. Wie die Ober-Offz3. ihre Degens führen und damit salviren 
ollen. =- 4. Handgriffe der Fahnenjunker mit den Etandarten (Drag. „Fahnen“. 
V. Wie die Chargirung gemachet werden soll. (Dieser Teil ist 
nur für die Dragoner näher in sieben Titel spezifiziert. Dabei wird die Chargierung 
auf der Stelle, im Avancieren und Retirieren, das He>enfeuer und die General: 
alve abgehandelt.) 
VI. 1. Abmarche und Ordnung in dem Marciren 3. F. mit eine 
Regt. -- 2. Was in dem Mar<e und bey der Shwencung mit Pelotons (bei 
den Dr. „mit Division8“) zu observiren. <= 3. Wie ein Regiment wieder auf= 
marchiren soll. 
VII. 1. Wie die Regtr. und E8cadr3. sollen bey der Revue und in de 
ersten Lager in Campagne an Mannschaft und Pferden complets sein. =- 2. Wie 
die Compgn. (Dr. „E3cdr3.“) bey der Revue formirt werden sollen. =- 3.--4. Weitere 
Revuebestimmungen. =- 5. Wie den Leuten das Exerciren 3. Pf. und 3. F. a 
leichtesten zu lehren und ein Regt. in ordre zu bringen 1 „ohne die Leute zu fatiguire 
VII. Wie der Dienst im Felde geschehen soll. -- Dieser Teil ent 
spricht, kleine Abweichungen nach AuSdruck und Sonderbedingungen abgerechnet 
urchau3 dem betreffenden Teile des Infanterie-Reglements von 1726. Der 9. Tite 
von den Ordonnanzen fehlt jedoch im Kavallerie-Reglement ; statt „Fahnenwacht“ 
heißt e3 bei den Reutern „Etandartenwacht“, statt „Zapfenstreich“ „Retraite“ u. | w. 
-=- Besondere Hervorhebung verdient nur Titel 19: „Wie die Armee mit dem Feinde 
batailliren soll“. Da heißt e8: „Alle ESquadrons sollen, sobald sie avanciren, 
en Feind zu attaquiren mit aufgenommenem Gewehr und.fliegenden Etandarten
	        
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