marschieren soll. =- 4. Was bei einem Marsch und bei der Schwenkung mit Zügen
und E8cadrons zu observiren. 5. Wie die Compagnien 3. Pf. (bei den Drag.
„die E8cadron8“) die Revue passiren.
IL. „Wie die Exercitia 3. Pf. sollen gemacht werden.“ Es wird
gefordert, „daß jeder einzelne Reuter vollkommen Herr seines Pferdes sei, dasselbe
enne und verstehe“. Den Kommandeuren und Rittmeistern wird anempfohlen
„daß sie die Pferde nicht unvermögend die futtern, sondern in Othem setzen und
in dem Stande halten, jederzeit zu marchiren und fatiguen damit zu thun“. Es
wird nachdrücklich darauf hingewiesen, „daß der Hauptdienst des Reuters und
Dragoners zu Pferde geschiehet, folglich auch am meisten darauf gehalten werde
uß, daß ein Regt. Cavallerie oder Dragoner zu Pferde in vollkommen guter
rdnung gebracht und beständig darin erhalten werden möge“, und daß der Fuß
dienst zwar auch vor die Reuter und Dragoner wichtig und von Nöthen sei
aber erst in zweiter Linie stehe. Die Wendungen 3. Pf. wurden nicht mehr
wie im 17. Jhdt., zu Einem sondern zu Vieren ausgeführt; aber im Übrige
behielt man noch wesentlich die bei der Infanterie gebräuchlichen Bewegungen bei
ermit EE Mo
IT. 1. Wie eine Compagnie (Dr.: „Escadron“) und Regt. zu Fuß
-angiret werden soll. -- 2. Wie ein Regt., wenn es abgesessen ist, 3. F. sich
ormiren soll.
IV. 1. Durc<hmarche der Offzs. hinter das Regt. wenn die Handgriffe
gemacht werden sollen. =- 2. Marche der Offzs. vor das Regt., wann die Griffe
emacht seind. -- 3. Wie die Ober-Offz3. ihre Degens führen und damit salviren
ollen. =- 4. Handgriffe der Fahnenjunker mit den Etandarten (Drag. „Fahnen“.
V. Wie die Chargirung gemachet werden soll. (Dieser Teil ist
nur für die Dragoner näher in sieben Titel spezifiziert. Dabei wird die Chargierung
auf der Stelle, im Avancieren und Retirieren, das He>enfeuer und die General:
alve abgehandelt.)
VI. 1. Abmarche und Ordnung in dem Marciren 3. F. mit eine
Regt. -- 2. Was in dem Mar<e und bey der Shwencung mit Pelotons (bei
den Dr. „mit Division8“) zu observiren. <= 3. Wie ein Regiment wieder auf=
marchiren soll.
VII. 1. Wie die Regtr. und E8cadr3. sollen bey der Revue und in de
ersten Lager in Campagne an Mannschaft und Pferden complets sein. =- 2. Wie
die Compgn. (Dr. „E3cdr3.“) bey der Revue formirt werden sollen. =- 3.--4. Weitere
Revuebestimmungen. =- 5. Wie den Leuten das Exerciren 3. Pf. und 3. F. a
leichtesten zu lehren und ein Regt. in ordre zu bringen 1 „ohne die Leute zu fatiguire
VII. Wie der Dienst im Felde geschehen soll. -- Dieser Teil ent
spricht, kleine Abweichungen nach AuSdruck und Sonderbedingungen abgerechnet
urchau3 dem betreffenden Teile des Infanterie-Reglements von 1726. Der 9. Tite
von den Ordonnanzen fehlt jedoch im Kavallerie-Reglement ; statt „Fahnenwacht“
heißt e3 bei den Reutern „Etandartenwacht“, statt „Zapfenstreich“ „Retraite“ u. | w.
-=- Besondere Hervorhebung verdient nur Titel 19: „Wie die Armee mit dem Feinde
batailliren soll“. Da heißt e8: „Alle ESquadrons sollen, sobald sie avanciren,
en Feind zu attaquiren mit aufgenommenem Gewehr und.fliegenden Etandarten