Full text: Das höhere Schulwesen in Preussen (Band 1)

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bis 40 Schüler. — 1803, in Folge des Reichsdeputations-Hauptschlusses, Einziehung des 
Klosters zu den bergischen Staatsdomainen. Gleichwohl setzte der sogen. Pater -Magister 
die Klosterschule unter dem Namen „höhere Stadtschule“, lateinische Schule“ noch einige 
Jahre fort; nach ihm Pfarrcapläne; endlich ein weltlicher Lehrer. Zunehmender Verfall. 
Mit Rücksicht darauf, „dafs die Stadt früher die Kosten des Schulunterrichts aus den Ein- 
künften der Abtei erhalten, und deren Aufhebung der Anlafs zum Verfall ihrer Unterrichts- 
anstalten geworden,“ bewilligte Friedrich Wilhelm III (C. ©. v. 28. Mai 1818) ohne Vor- 
behalt einen fortlaufenden Zuschufs von 1252 Thlr.!), „damit der Elementar- und der 
höheren Stadtschule eine zweckmälsigere und dem Bedürfnifs des Kreises und der Um- 
gegend entsprechende Einrichtung gegeben werden könne.“ Die Schule sollte nunmehr 
zu einem 3cl. Progymnasium (VI—III) mit 1 Rector und 3 Lehrern eingerichtet werden, 
kam jedoch in dieser Organisation, nachdem der Dr. Sebast. Seber mehrere Jahre der ein- 
zige Lehrer gewesen, erst unter dem Rector C. Joh. H. Pauli (1825—26, nachher Director des 
Schullehrer-Seminars in Brühl) zu Stande. Unter der auf Pauli folgenden 27jährigen interim- 
istischen Reetoratsverwaltung mannichfacher Wechsel im Lehrplan, in der Classenzahl und 
der Frequenz, doch immer ohne Schmälerung des Staatszuschusses (C. Ordres v. 20. Novb. 
1831 und 16. Octb. 1839). „Höhere Stadtschule‘“, „höhere Bürgerschule“, „Progymnasium“, 
1832, bis wohin die höhere Stadtschule einen eigenen Etat hatte, Verbindung derselben 
mit den kathol. Elementarschulen des Orts. 1837 (C. O. v. 14. Juni) sollte eine Reductiof 
der Stadtschule auf 1 Cl. und 1 L. eintreten. Nach 1839 suchte die Anstalt allmählich 
wieder die Aufgabe eines 4cl. Progymnasiums (VI—III) zu lösen. Als solches anerkannt 
am 11. Deb. 1855. M. 1863 Hinzufügung einer II. Gemäls Reser. v. 14. Deb. 1863 ist die 
Anstalt, für deren Verbesserung die Stadt durch Communalzuschüsse beizutragen sich 
neuerdings verpflichtet hat, aus dem Ressort der K. Regierung zu Cöln in dasjenige des 
K. Prov.-Schuleollegiums übergegangen. Eine Regulirung der Gesammtverhältnisse der 
Anstalt ist im Werke, namentlich auch was die Trennung des Progymnasial-Vermögens 
von dem allgemeinen Schulfonds des Stadtbezirks, sowie das Pensions- und Etatswesen 
anbetrifft. 1821—25 war ein vormaliger Officier wissenschaftlicher Lehrer der Anstalt. 
Evang. Religionsunterricht seit 1827. 
Die 5 Cl. (VI—II) sind ungetheilt. Frequenz der höheren Stadt-, resp. Bürgerschule: 
1818: 30, 1819: 11, 1820: 35, 1822: 58, 1825: 21, 1827: 19, 1834: 37, 1839: 15; des Pro- 
gymnasiums: 1842: 30, 1850: 46, 1852: 60, 1857: 75, 1863: 87 (65 kath., 22 evg.; 40 ein- 
heim., 47 auswärt.; VI: 24, V: 17, IV: 25, Ill: 14, II: 7). — 1819 war die Schule in dem 
vormaligen Abteigebäude untergebracht, wo auf ihre Kosten (620 Thlr.) die Herstellung 
eines Locals Statt gefunden hatte. 1823 mulste sie dasselbe an die Irren-Heilanstalt ab- 
treten und bis 1825 sich mit einer Caplaneiwohnung behelfen. Seitdem ein auf der Stelle 
des alten Rathhauses erbautes neues Schulhaus, welches das Progymnasium gegenwärtig 
noch mit Elementarschulen theilt. Die Kosten für diesen Neubau haben 7400 Thlr. be- 
tragen; die Irrenanstalt hat dazu eine Entschädigung von 2000 Thlr. gezahlt, die Schul- 
casse einen Beitrag von 1480 Thlr., die Stadt einen solchen von 3920 Thlr. 
Vrgl. Ph. E. Schwaben, Gesch. der Stadt, Festung und Abtei Siegburg im Herzogth. 
Berg. 1826; A. Müller, Siegburg und der Sieg-Kreis. 1860. Bd. II, S. 66 ff.; Fr. 
Wülffing, Beschreibung und Mittheilung über die Resultate der Verwaltung des Kreises 
Sieg. 1862; Huberti, Progr. v. 1857. 
Erster und gegenwärtiger Rector des Progymnasiums: Pe. Franz Huberti, 
definitiv seit 9. Juni 1853 (vorher interimistisch seit M. 1826). Aufser ihm 8 Lehrer (4 wissen- 
schaftl. L., 1 kath. und 1 evg. Religionsl., 2 techn. L.). — Etat des Progymnasiums und 
der kathol. Elementarschulen des Orts: 3710 Thlr.2) Aus Staatsfonds 910 Thlr.; aus dem 
bergeschen Schulfonds 600 Thlr.; Communalzuschufs 992 Thlr.; von den Schülern 1156 Thlr.; 
sonstige Einnahmen 52 Thlr. Verwalt.kst. 65 Thlr. Besoldungstitel 3065 Thlr.; Wohnungen 
für 2 Lehrer und 2 Lehrerinnen; Miethsentschädigung für den Rector, 1 Lehrer und 1 Leh- 
rerin. Untrr.mittel 79 Thlr. Utensilien 50 Thlr. Heizung und Beleuchtung 117 Thlr. Son- 
stige Ausgabetitel 334 Thlr. — Eigener Pensionsfonds. 
Patronat. Nach den Motiven der Bewilligung vom Jahre 1818 und dem hierauf 
eingetretenen Verwaltungsmodus mufs das Progymnasium als eine landesherrliche Stiftung 
angesehen werden; der Stadt ist jedoch in Rücksicht auf die von ihr übernommenen Lei- 
stungen ein Patronatsantheil eingeräumt. An die Stelle der Schuleommission tritt jetzt als 
Localinstanz ein Curatorium, welchem für alle Stellenbesetzungen das Vorschlagsrecht 
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") Aus heimgefallenen Pensionen von Exconventualen. Zunächst konnten indels nur 1049 Thlr. flüssig 
gemacht werden; die übrigen 203 Thlr. erst 1845 (C.O. v. 17. Novb.). Durch Verf. v. 1. Aug. 1850 ist von 
den 1252 Thlr. die Summe von 400 Thlr. auf den bergischen Schulfonds übertragen worden. 
?) Mit Ausschlufs der Baukosten, so wie der Abgaben und Lasten, welche Ausgaben unmittelbar aus 
der Gemeindecasse geleistet werden. 
  
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