Full text: Theogonie nach den Quellen des classischen, hebräischen und christlichen Alterthums (9. Band)

133 
Raths⸗ und Volksversammlungen der Herold mit Glückwünschen 
gegen das athenische Volk, aber auch mit Flüchen wider die dem 
Gesetze zuwider Handelnden. (Ebend. 207.) „So wie ich die— 
ses Schwein hier schlage, so schlage mich Jupiter, wenn ich falsch 
schwöre“ oder: „so wie ich diesen Stein aus der Hand werfe, so 
werfe mich Jupiter aus meinen Gütern.“ So schwor der Römer. 
Bei den Römern bedeutet ein und dasselbe Wort: sacer heilig 
und verflucht, d. h. „den strafenden Göttern oder dem Verderben, 
dem Tode geweiht. Daher hieß auch der Eid sacramentum, 
weil ein Jeder sein Haupt den Göttern verpfändete, wenn er einen 
Eid schwur, der Meineidige verflucht, verbannt war, ungestraft 
daher getodtet werden konnte.“ (Hartung, Relig. der Römer 1, 
139.), Bei den Hebräern geschahen gleichfalls die „feierlichsten 
Eide bei Opfern, die der Eidabnehmende zerlegte, so daß der 
Schwörende durch die zerlegten Opferstücke hindurch gehen mußte 
mit der ausgesprochnen oder darunter verstandnen Verwünschung: 
Gott solle dem Meineidigen eben das thun, was an dem Opfer 
geschehen sei oder so viel mehr ihn strafen, als er mächtiger sei.“ 
(Michaelis, Mos. Recht 8 302.) Michaelis bestimmt daher den 
Eid als eine, Anrufung Gottes, ein Gebet an Gott um ein Straf— 
übel, das er an uns üben soll.“ (8 156.) „vBei den Indern 
stellte man sich beim Eide vor den Tempel des rächenden 
Siva, wie der alte Deutsche bei dem Donnergotte schwur.“ 
(Bohlen, Altes Indien 2, 58.) Der Eidschwur ist sogar nichts 
als eine bedingte Verwünschung oder Verfluchung, eine mit einem 
Fluch beschwerte Betheuerung oder Versicherung überhaupt. Jeder 
Eid endet in Flüchen, sagt Plutarch, auf den Fall, daß einer 
falsch schwören sollte, da h. jeder Eid enthält einen Fluch gegen 
den Meineid, bestätigt seine Wahrheit durch den Fluch gegen das 
ufnete die Gegentheil, d. h. durch die gräßlichen Uebel, die sich gegenseitig
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.