den Frevlern die Rechte des Gatten und Hausherrn geltend machen
zu können. Er macht sie aber natürlich nur kraft des heroischen,
autokratischen Rechts der Selbstrache und Selbsthülfe geltend —
er ergreift den Bogen und streckt, einen Sänger und Herold aus—
genommen, sämmtliche Freier schonungslos zu Boden. Erst nach—
dem er durch dieses schreckliche Blutbad sein Haus gereinigt, ist er
am Ziel seiner Sehnsucht, im Besitze seines Rechtes, seines Heer⸗
des und Ehebettes. 111]
Der wesentliche Gegenstand der Odyssee ist daher in den Wor⸗
ten enthalten, welche Eurykleia zur Penelopeia spricht: „nun
geht ja endlich der lange („lang dauernde, lang gehegte“ Crusius
Wb.) Wunsch in Erfüllung — võn αο νανοον nαο
Gemrννννννον Apollon. Soph. Lex. ed. Tollius) αναανα
lebend kehrt er selbst zum eigenen Heerd' und findet dich und den
Sohn im Pallast, allein die Böses ihm thaten, alle Freier bestraft
er mit schrecklicher Rach' in der Wohnung.“ O. 23, 54 57.)
Nur fehlt in dieser Stelle das sonst so haäufige Wort: Gott oder
Götter, denn sie waren es ja, die diesen langen Wunsch erfüllt.
Ausdrucklich werden denn auch sonst in den auf den Wunsch der
Heimkehr sich beziehenden Stellen die Götter genannt. So sagt
der Oberhirt der Rinder: „Vater Zeus, o wenn doch diesen
Wunsch du gewährtest (o ye rνν αννα ν,
daß heimkehrte der Held und ihn ein Unsterblicher führte,“ so
fleht mit ihm Eumäos zu allen Göttern, daß in sein Haus heim—
kehre der weisheitsvolle Odysseus (O. 21, 200. S. auch
O. 20, 236. 14, 423. 424.)
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