Full text: Bankbetriebslehre (Band 8, Abteilung 24)

eram Bankbetriebslehre 263 
Be- nicht überschreiten, wobei als Höchstgrenze für alle Kreditanstalten 
das Verhältnis 1:5 festgesetzt wurde. Diese Vorschrift soll vor allem 
bewirken, daß das Eigenkapital eine Höhe erreicht, die ihm als Garan- 
U tiefonds praktische Bedeutung gibt. Weiterhin erhöht sie den Teil ‚des 
Sie Kapitals, der einer Liquiditätsvorsorge nicht mehr bedarf und wirkt 
TAT infolgedessen als Bremse gegen die übermäßige Ausdehnung des Kre- 
ditvolumens. Doch ist durch Währungsreform und Umstellungsrechnung 
das Verhältnis des Eigen- zum Fremdkapital zur Zeit sehr ungünstig 
fest- (s. oben S. 195). 
An Negative Liquiditätsvorschriften. Die aufgezeigten drei Pfeiler der Li- 
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vers quiditätsgestaltung werden noch ergänzt durch sogenannte negative Li- 
ons- quiditätsvorschriften, d. h. die Bestimmungen, wonach die weniger 
er- liquiden Anlagen (Aktien, Kuxe) sowie zum Handel an deutschen Bör- 
Afts- sen nicht zugelassene Schuldverschreibungen einen vom Aufsichtsamt 
vor. festzusetzenden Prozentsatz der Verpflichtungen ausschließlich der 
den Spareinlagen) nicht überschreiten dürfen (8 17 KWG), und wonach 
ken Bankgebäude, Grundstücke und dauernde Beteiligungen nicht größer 
B aL sein dürfen als das Eigenkapital. 
en Errechnung der Gesamtliquidität 
KA Für die Berechnung der Zahlungsbereitschaft wird oft auch ein dritter 
Maßstab neben der Barliquidität und der Liquidität 1. Grades verwen- 
Das det: Man errechnet die Gesamtliquidität aus einer Gegenüberstellung 
schen aller Aktiva und Passiva in dem Sinne, daß man jede Bilanzseite in 
iches drei oder vier Schichten nach dem Grade der Flüssigkeit einteilt und 
Bar- nun feststellt, wie die disponiblen liquiden Aktiva durch stets fällige 
nken Verbindlichkeiten gedeckt sind bzw. welcher Überschuß an liquiden 
Min- Mitteln bleibt, wie die bedingt flüssigen Aktiva unter Einbeziehung 
itzen der noch freien Barmittel sich zu den Verbindlichkeiten mit kurzen 
Fälligkeiten verhalten, welche Relationen zwischen den mit längerer 
Frist festgelegten Aktiven, die man wiederum in mehrere Schichten 
N einteilen kann, und den Verbindlichkeiten mit längeren Fristen be- 
ält- stehen. 
‚sel Diese Schichtung der Aktiva und Passiva nach fristgleichen Anlage- 
Er: und Schuldbeträgen ist in der Industrie vielfach sehr zweckmäßig; da 
der die Zeitpunkte der Verpflichtungen und Forderungen feststehen und 
edit- eingehalten werden müssen. Bei den Banken sind ‚die nicht sofort greif- 
tsatz baren Anlagen entweder befristet oder die Bank kann auf genaue 
vech- Einhaltung der vereinbarten Kündigungstermine nicht drängen, weil 
nter- sie dadurch ihre Kundschaft einbüßen oder das ausstehende Aktivum 
Doch schädigen würde. Da andererseits zuweilen eine Rückzahlung der be- 
ssen. fristeten Fremdgelder ohne Kündigung erfolgen muß, so ist der. Ver- 
such einer Schichtung der Gesamtbilanz nach fristgleichen Beträgen 
unausführbar, wenn man nicht den Ziffern Gewalt antun will. Eine 
uidi- genaue Erforschung der Liquidität einer Bank müßte auch ihren Flüs- 
emd- sigkeitsgrad zu verschiedenen Fristen untersuchen. Eine Bank kann für 
ı ab- die Erfüllung der Gegenwartsforderungen außerordentlich liquide, aber 
Auf- doch im Hinblick auf zukünftige Verpflichtungen nicht genügend ge- 
‚itals rüstet sein. Es wäre daher von Bedeutung, die Liquidität der Bank für
	        
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