Full text: Bankbetriebslehre (Band 8, Abteilung 24)

ET Bankbetriebslehre 267 
ligen gefordert, daß die Banken bei der Gebührenfestsetzung die effektiven 
1940 Kosten der Zahlungsvermittlung stärker beachten müßten. Dadurch 
P be- würde auf eine Verbilligung der allgemeinen Zinslage und eine Ent- 
CA lastung der Kreditnehmer hingewirkt. 
Grundsätzlich muß von jedem Leistungsempfänger für bankmäßige 
Inge- Leistungen mindestens ein Entgelt gefordert werden, das der Höhe der 
legt. bei rationeller Betriebsgestaltung entstehenden Kosten entspricht. Der 
ı der Kunde wurde bisher bei Zahlungs- und Überweisungsaufträgen mit 
; die einer Pauschalumsatzprovision belastet, deren angemessene Höhe mehr 
hrie- oder minder abgetastet wurde und die als Entgelt für die gesamten 
n, So Zahlungsakte dienen sollte, oder aber es wurden Stückgebühren auf 
yEN: Grund gefühlsmäßiger Schätzung erhoben. Das Problem der Posten- 
gkeit gebühr ist wegen des ursächlichen Zusammenhanges zwischen Geld- 
sammlung und Dienstleistung einerseits und Zinshöhe bzw. Zinsspanne 
> ab- und Gebührenpolitik andererseits nicht leicht zu lösen. Nur ausnahms- 
Cührt weise besteht ein proportionales Verhältnis zwischen Höhe der Depo- 
Nei- siteneinlagen eines. Bankkunden bzw. der Höhe des in Anspruch ge- 
rüter nommenen Kredits und der Anzahl der Zahlungs- und Überweisungs- 
;frei- aufträge, die er bei seiner Bank stellt. Es würde eine Ungerechtigkeit / 
hung für viele Bankkunden bedeuten, wenn man überhöhten Zins im Aktiv- 
räfte geschäft bzw. zu geringen Zins im Passivgeschäft durch Gratisleistun- 
gen im Zahlungsverkehr ausgleichen wollte. Man wird vielmehr 
3] oft versuchen müssen, angemessene Zinssätze im Kreditgeschäft mit an- 
Rort- gemessenen. Gebühren für die Zahlungsvermittlung zu verbinden. 
den Eine kalkulatorisch einwandfreie Aussonderung der Kosten des Zah- 
‚ die Jungsverkehrs als wichtiges Orientierungsmittel über die Aufwands- 
; be- gestaltung darf aber niemals alleinbestimmend für die Gebührenpolitik 
| das sein. Der bargeldlose Zahlungsverkehr hat eine stark werbende Kraft 
irker und vermag der Bank zahlreiche andere Geschäfte zuzuführen. Er er- 
spart der Volkswirtschaft die mit dem Barverkehr verbundenen hohen 
; des Kosten. Daher muß dort, wo die Einführung einer Stückgebühr eine 
chie- Rückentwicklung zu primitiveren Zahlungsformen zur Folge haben 
chste könnte, mit besonderer Zurückhaltung vorgegangen werden. Im Über- 
; ge- weisungsverkehr an kleineren Orten würden Postgebühren .ab- 
erbe schreckend wirken. Wegen der Nähe der Bank und der Geringfügigkeit 
nan- des Zeitverlustes würde hier der Kunde die Barzahlung vorziehen. Es 
liger empfiehlt sich, den Durchschnittsbestand. und die Gesamtbewegung 
eines Kontos bzw. die Höhe des Zinsertrages desselben bei der Fest- 
setzung der Stückgebühr zu beachten. Platzüberweisungen, Fernüber- 
uns weisungen, Eilüberweisungen, wohlvorbereitete und umschreibungs- 
‚aum bedürftige Aufträge erfordern eine unterschiedliche Behandlung. Auch 
und ist zu berücksichtigen, daß die Bearbeitungskosten schwanken, je nach- 
N to- dem, ob die Buchungskosten für jeden Einzelfall entstehen oder sich 
äfts- durch Sammelaufträge wesentlich ermäßigen. Bei der schärferen Er- 
zeld- fassung der Arbeitskosten als Grundlage der Gebührenpolitik darf 
lun- auch nicht übersehen werden, daß zwar der Arbeitsaufwand eines 
ah- Schecks von 10 DM gleich dem eines solchen von 10000 DM ist, daß 
1it- aber hohen Zahlungs- und Überweisungsbeträgen ein viel stärkerer 
lIfach Anteil an den Liqauiditätskosten und an den Kosten der Sicherheits-
	        
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