Full text: Bankbetriebslehre (Band 8, Abteilung 24)

Kalveram Bankbetriebslehre 23 
gelder auf sivgeschäft, während bei den sonstigen Banken das Schwergewicht im 
indstücken Depositengeschäft ruht und das Anleihegeschäft grundsätzlich nicht 
sgleich bei gepflegt oder nur ausnahmsweise in bescheidenem Umfange betrieben 
erung im wird. Landesbanken und Girozentralen bedienen sich der Obligationen- 
uf die ge- ausgabe als eines zusätzlichen. Kapitalbeschaffungsmittels neben der 
kgeschäfte Annahme von Spargeldern und Depositen. Der Gläubiger der Bank 
erhält fungible Schuldverschreibungen, die er jederzeit ohne Kenntnis 
z des Kreditinstituts veräußern kann. Er kann dadurch das Gläubiger- 
NZlIEruNgS- verhältnis gegenüber der ausgebenden Bank auf einen Dritten über- 
iquiditäts- tragen. So wird es möglich, Kapital für langfristige Zwecke bereitzu- 
eine Bank stellen, das nur für vorübergehende Zeiträume in Obligationen ange- 
es Kredit- legt war. Es gibt zahlreiche Spezialinstitute, welche sich die Mittel für 
die Zins- die an Hausbesitzer, Siedlungsgemeinschaften, landwirtschaftliche Be- 
n wesent- triebe, industrielle Unternehmen usw. gewährten langfristigen Kredite 
durch Obligationenausgabe beschaffen. (Vgl. Realkreditanstalten.) 
ch kurzen Der Gesamtbetrag an Pfandbriefen und Obligationen belief sich 1932 
n eigenen auf etwa 15 Milliarden, entsprach also etwa der Summe der Kreditoren 
tionen im bei allen Banken und Sparkassen (ohne Spareinlagen). 
;n sind sie Kassaobligationen, in der Schweiz üblich, sind Schuldverschreibungen 
gesondert auf Grund von Depositeneinlagen in runden Beträgen, die nach 3 bis 5 
Jahren halbjährlich kündbar und mit dem Recht auf Zinseszinsen aus- 
veil hinter gestattet sind. In Deutschland haben nur wenige kleine Institute sich 
ihrer Ent- dieses Mittels der Kapitalbeschaffung bedient‘). 
schen den Ein erheblicher Teil der von Banken gegebenen langfristigen Kapi- 
e Provinz- talien wird jedoch nicht aus Anleihen durch Pfandbriefausgabe be- 
ständigem schafft; so gewähren z. B. die Sparkassen in erheblichem Umfang 
Bei Spar- Hypothekarkredite aus den ihnen zugeflossenen Spargeldern. 
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Regel den IN. Aktivgeschäfte 
‚aanken bei : . N | m - 
an Orten, Die Aktivgeschäfte der Banken sind von Art und Höhe der ihnen aus 
ge für die dem Passivgeschäft zur Verfügung stehenden Betriebsmittel und von 
dem Einfluß der Kreditgewährung auf die eigene Zahlungsbereitschaft 
abhängig. Bei allen Kreditgeschäften sind die Bestimmungen über Er- 
haltung einer genügenden Barreserve und eines ausreichenden Bestan- 
f D des schnell realisierbarer Anlagen (bedingt flüssige Mittel) zu beachten. 
N vechtliche Jedes bankmäßige Kreditgeschäft bedeutet die Überlassung von Leih- 
le. Noten kapital an einen Bankkunden, der sich auf Grund eines Kreditvertrages 
dbefreien- verpflichtet, das Darlehen vereinbarungsgemäß zu verzinsen und zu- 
Deckungs- rückzuzahlen. Als Grundlage jeder Kredithingabe wird das Vertrauen 
Sn in die Persönlichkeit des Schuldners, in seine Kreditwürdigkeit, ange- 
sehen, obwohl bei manchen Kreditarten der Wert der als Kreditsicher- 
heit übergebenen realen Faustpfänder bzw. der übereigneten und 
abgetretenen Güter und Forderungen gegenüber der Vertrauenswür- 
denkredit- digkeit des Kreditnehmers stark in den Vordergrund rückt. 
Een ') In den Jahren vor 1937 gaben mehrere Großbanken langfristige Dollaranleihen aus, 
. um nach Schwächung des Eigenkapitals durch die Inflation und dem Einfrieren zahl- 
JIkreditan- reicher Debitoren ihre Kapitalstruktur zu stärken. Diese Verpfiichtungen wurden bis 
sende Pas- September 1939 wieder abgetragen.
	        
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