Full text: Bankbetriebslehre (Band 8, Abteilung 24)

Kalveram Baunkbetriebslehre ol 
hellhörig zu sein, bedarf einer ausdrücklichen Hervorhebung. Nicht das 
Unternehmen und die anonyme Gesellschaft sind kreditwürdig, sondern 
cheinlich- die den Wirtschaftsprozeß führenden Menschen, allerdings die Menschen 
ine ohne an ihrer Wirkungsstätte, im Lichte ihrer geschäftlichen Handlungen. 
ınd diese Daher wäre es verfehlt, eine Kontrolle der Kreditwürdigkeit auf die 
Interneh- Untersuchung der persönlichen Qualitäten zu beschränken oder gar 
e Erfüll- rein gefühlsmäßig zu entscheiden. Eine eingehende materielle Nach- 
s hängen prüfung muß die Persönlichkeitskontrolle ergänzen. 
2, Materielle Voraussetzungen der Kreditwürdigkeit 
Hier handelt es sich um eine an Hand exakter, möglichst rechnerischer 
A kioen Unterlagen durchgeführte Prüfung der wirtschaftlichen Lage des 
BED Schuldnerunternehmens, d. h. einerseits um die Erforschung der zu 
erwartenden Entwicklung der Branche und der Fruchtbarkeit des 
Mut zu Unternehmens innerhalb der Branche, anderseits um die Untersuchung 
an wech- der Möglichkeit, den vereinbarten Kredit aus den Erträgen des Un- 
ternehmens in der vorgesehenen Weise zurückzuzahlen. 
‚ende ge- Auf eine solche materielle Prüfung kann nicht verzichtet werden. 
iele und Jeder Kredit ist ein Vertrauensbeweis. Vertrauen verpflichtet zu Ver- 
trauen, zu einer Offenbarung der geschäftlichen Verhältnisse, zumal 
Ääftlichen wenn der Kreditgeber, wie jedes Bankinstitut, als Treuhänder des 
volkswirtschaftlichen Kapitals eine starke Verantwortung gegenüber 
ACHT. des der Allgemeinheit trägt. 
;haft zu- Die oft geäußerte Meinung, daß durch eine sachliche, natürlich mit 
dem notwendigen Feingefühl vorzunehmende Nachprüfung der wirt- 
schaftlichen Lage des Unternehmens die persönlichen Beziehungen 
n Markt Schaden leiden könnten, daß die materielle Kreditprüfung einer Be- 
yezüglich vormundung des Unternehmungsleiters gleich käme, ist unzutreffend, 
da sich ja dann wahrscheinlich schon die persönlichen Voraussetzungen 
zwar ein des Kredits als brüchig erweisen würden. Im Gegenteil, ein gesunder 
isponent Kreditverkehr erfordert eine Objektivierung der Kreditbeziehungen 
durch tiefere Einblicke in den Betriebsablauf. Diese Versachlichung 
en nicht kann sehr wohl zu einer engeren Verbundenheit zwischen Schuldner 
 nhaftı % und Gläubiger führen, denn die dem Kreditgeber vermittelte klare 
e rä fe Erkenntnis der Geschäftslage ist geeignet, ein vertrauensvolles Zusam- 
PIAELET menarbeiten zu fördern. Der Kreditgeber wird dadurch in die Lage 
versetzt, sein Interesse für das Unternehmen. durch Erteilung von 
. stellen- gutem Rat, durch klärende, aufmunternde und anregende Hinweise 
Gewicht. zur rationelleren Benutzung der Kredite, durch Warnung vor kurz- 
struktur sichtigen Handlungen, durch bewegliche Anpassung der Kredite nach 
Politur, Form und Inhalt an die sich wandelnden Bedürfnisse zu aktivieren. 
c<eit vor- Eine solche verantwortungsbewußte Kreditkontrolle bedeutet eine er- 
a lassen. höhte Kreditsicherung, eine starke Risikobeschränkung; sie wirkt pro- 
vird der duktiv. 
andfreie Der Kreditgeber muß vor allem nachprüfen, ob nicht trotz mancher 
logische Mängel und Unvollkommenheiten der Unternehmung der Anwärter 
ct, dieser zur vollen Kreditwürdigkeit heranzureifen vermag, weil ihm der 
nen die rechte fachliche Geist und die charakterliche Eignung nicht fehlen. Die 
asonders Erkenntnis der mängelbehafteten Wirklichkeit und der wertbedrohen-
	        
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