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des Gleises sich immer wieder lösen, sind daher nicht zu verwenden. Bundmuttern,
welche schliessend im Gewinde gehen, setzen sich mit ihrer grossen Auflagefläche
bald fest. Sofern die Mutter nicht sichtbar von der Auflagefläche absteht, darf sie
mit dem Schlüssel höchstens angeschlagen, aber unter keinen Umständen mit einem
kurzen Ruck nachgezogen werden. Durch das häufigere Andrehen der Muttern
wird nur das Festsetzen bezw. Festrosten derselben behindert.
(3) Die Schwellenschrauben sind nach $ 1 ebenfalls vorsichtig zu behandeln.
(4) Die erforderlichen Krückenschlüssel (Anlage 7 Seite 3) sollen eine Gesammt-
grifflänge von höchstens 500 mm haben.
S 6.
(1) Bei der Gleiserneuerung im Betriebe befindlicher Strecken muss nach Be-
endigung einer kürzeren oder längeren Umbauarbeit das neue Gleis an das alte
wieder angeschlossen werden. Zu diesem Anschluss ist der Regel nach ein Passstück
von wechselnder Länge zwischen dem neuen und dem alten Oberbau nöthig. Das
Ablängen solcher Passstücke aus den Schienen des alten Oberbaues darf nicht
unter blossem Einkerben mit dem Meissel erfolgen. Es sind hierzu die tragbaren
Schienensägen zu verwenden, welche ohne die abnehmbare Belastung nur 28 kg
wiegen. Da ferner bei jedesmaligem Anschluss des neuen Oberbaues an die bereits
abgefahrenen Passstücke oder an die alten Schienen das Ende der langen neuen
Schienen schon durch wenige Züge niedergehämmert wird, so würden diese ver-
hämmerten Enden in den Abständen der jedesmaligen Vorstrecklänge dauernd im
Gleise verbleiben. Um diesen Missstand, der sich beim Uebergang zu den breit-
köpfigen Schienen besonders bemerkbar macht, zu vermeiden, müssen an die letzten
neuen Schienen zwei nicht abgefahrene Vorstreckschienen in Form der neuen
Schienen von etwa 2 m Länge auf mindestens 3 Querschwellen und dann erst die
Passschienen angeschlossen werden. Bei verblatteten Schienen muss dies schon
wegen des Ueberganges zur Verblattung geschehen, damit nicht bei jeder Fort-
setzung des Umbaues die 7,5 oder 12 m langen Uebergangsschienen wieder auf-
genommen werden müssen. Die letzteren werden erst am Schluss des ganzen
Gleisumbaues eingelegt. Die erwähnten Vorstreckschienen werden zweckmässig
vor dem jedesmaligen Aufbrechen des alten umzubauenden Gleises, mit ihren
Schwellen verschraubt, auf einem Bahnmeisterwagen bis zur neuen Anschlussstelle
verbracht. Hierbei ergiebt es sich von. selbst, dass auch bei Vorstreckschienen
ohne Blatt das einmal verhämmerte Ende an die Passschiene und das gute an die
neuen, zuletzt verlegten Schienen anschliesst.
S 7.
Während die letzte Hand an die Herstellung des Anschlusses gelegt wird, sind
sämmtliche Schrauben und Platten des neuverlegten Gleisstückes auf guten Schluss
und richtige Lage nochmals zu prüfen. Alsdann sind die Holzklötze zu entfernen.
Hiernach ist das Richten und Stopfen des Gleises ordnungsmässig auszuführen. Nur
bei fester Lage des Gleises ist dessen erstmaliges langsame Befahren zulässig. Die
Verdrückungen, welche insbesondere die schweren Schienen bei oberflächlichem