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Unterstopfen der Schwellen durch das Befahren erleiden, können durch nachträgliches
Richten und Stopfen nicht mehr beseitigt werden. Nach dem erstmaligen Befahren
des neuen Gleises sind etwaige Fehlstellen in der Stopfarbeit sofort zu beseitigen.
88.
Zur Ausführung der besonderen Arbeiten eines Gleisbaues — wie Ausrichten
der Schwellen, Verlaschen der Schienen, Anhängen der Schwellen u. s. w. — sind
stets die gleichen Arbeiter in Gruppen von je drei Mann anzuhalten, sodass der
Gleisbau, abgesehen von dem Aufbringen der Schienen, ohne die üblichen vielen
Befehlsworte vor sich gehen kann.
S 9.
Bei dem Oberbau mit Schienen 8 und 9 von 7? mm Kopfbreite werden die
Fahrflächen der Schienen in Folge dieser grösseren Kopfbreite auf etwa 30 mm
von der Fahrkante ab durch die Radreifen wenig berührt, nur an den Stössen tritt
vermöge der eigenthümlichen Verschiebungen beim Uebergang der Räder über den
Stoss eine weitergehende Berührung der Fahrflächen ein. Die Ursache liegt in
der Abnutzung der Radreifen, welche nach der bisher üblichen, 60 mm nicht über-
steigenden Kopfbreite stattfindet. Erst mit der Abnutzung der Schienen tritt eine
Berührung der ganzen Fahrfläche ein. Der Vorgang hat einen weniger ruhigen
Lauf der Fahrzeuge im Gefolge, obgleich der kräftigere Oberbau das Gegentheil
erwarten liesse. Die Anpassung muss der Schienenabnutzung überlassen werden
und darf unter keinen Umständen durch ungleichmässiges Stopfen der Eisen-
schwellen oder durch Nacharbeiten der Lagerflächen bei den Holzschwellen
herbeigeführt werden.
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