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Schienenbefestigung mit Unterlagsplatten für Stossschwellen zu versehen; die eisernem
Schwellen sind aus dem gleichen Grunde mit dicken (gusseisernen) Hakenplatten zu
verlegen, welche ausser der tieferen, für die Wegedecke günstigen Lage der Schwellen
auch die Schraubensicherung durch die Mutternstellkappen ermöglicht. (Vergl. Anlage 17.)
In verfüllten Bahnsteiggleisen mit sehr starkem Verkehr und in eingepflasterten Gleisen,
in welchen die Gleisunterhaltung erschwert ist, kann der Oberbau ebenfalls mit dicken
Hakenplatten und Mutternstellkappen versehen werden.
Der Oberbau 7b H bezw. 7b E (Anlage 3 und 4) findet auf Brücken Anwendung,
bei welchen die zerstörende Einwirkung der Schienenstösse auf die Fahrbahn und das.
die Anwohner und den Strassenverkehr belästigende Geräusch vermindert werden soll.
Auch auf anderen geeigneten Strecken, besonders solchen mit lebhaftem Schnellzugs-
verkehr und ungünstigem Bettungsmaterial, kann dieser Oberbau verlegt werden; die
Verwendung desselben in diesem letzteren Falle unterliegt der besonderen Genehmigung.
Ausser den normalen Schienen 7b von 15,00 m Baulänge bezw. 15,22 m Länge ein-
schliesslich der Blätter und den hierzu gehörigen Ausgleichschienen sind noch Schienen 7b-
von 12,00 m Baulänge bezw. ı2,22 m Gesammtlänge vorgesehen, um in der Nähe von
Wegübergängen oder kleineren Brücken eine Verschiebung der Stösse in der Weise zu
ermöglichen, dass in den Wegübergang oder auf die Brücke kein Schienenstoss zu
liegen kommt. Die Schwellen in den Wegübergängen sind wie bei 6dH bezw. 6dE
angegeben mit Unterlagsplatten für Stossschwellen bezw. dicken, gusseisernen Haken-
platten zu versehen. Zum Uebergang vom Oberbau 7b H oder 7b E zu den Anord-
nungen 6dH, 6dE, 7cH und 7c E sind Uebergangsschienen 7b von 7,5 m Baulänge
(7,61 m ganzer Länge) vorgesehen, welche an dem einen Ende für den stumpfen Stoss.
der letztgenannten Oberbauanordnungen eingerichtet sind. An diesem stumpfen Ueber-
gangsstoss finden die gewöhnlichen Laschen der Schiene 6d Verwendung. Durch die
verschiedenen besonders geformten Uebergangslaschen (vergl. Anlage 18—21) können
an den stumpfen Stoss der Uebergangsschiene 7b auch die übrigen Schienenformen
angeschlossen werden.
Der Oberbau 7c H bezw. 7c E (Anlage 5 und 6) ist zur Verwendung in längeren
Tunneln bestimmt. Auch kann je eine einzelne Schienenlänge (18 m) dieses Oberbaues
im Zuge des Oberbaues 6d H bezw. 6d E eingelegt werden, wenn Schienenstösse auf
kleineren offenen Brücken oder in Wegübergängen vermieden werden sollen und die
ı2 m lange Schiene 6d hierzu nicht ausreicht. Die Holzschwellen in den Wegübergängen
erhalten Unterlagsplatten für Stossschwellen, die eisernen Schwellen sind mit dicken,
gusseisernen Hakenplatten zu verlegen. In solchen Tunneln, in welchen starke Rost-
bildung auftritt, soll nur der Oberbau 7cH mit Unterlagsplatten für Stossschwellen auf
allen Schwellen Anwendung finden. Die Länge der Querschwellen, welche in die be-
treffende Zeichnung nicht eingetragen ist, soll der Regel nach auch bei diesem Oberbau
2,7 m betragen, sie ist entsprechend kürzer zu machen, wenn die Weite des Mauerwerks.
im Tunnel diese Schwellenlänge nicht zulässt.
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Die Oberbauanordnungen der Gruppe II sind zunächst nur für Schnellzugs-
linien von besonderer Bedeutung bestimmt und unterliegt deren Verwendung der beson-
deren Genehmigung.