Full text: Finanzierung der Betriebe (Band 3, Kapitel 7)

DZ Kalveram 
lich vertraut ist und sich durchzusetzen versteht. — Besteht die Gefahr, daß die Vor: 
besitzer ihren Einfluß dadurch verlieren, daß einer oder mehrere von ihnen ihre Aktien 
veräußern, oder bei der Abstimmung zu der Bank- bzw. Finanzgruppe übertreten, so ist 
die Bindung ihrer Aktien durch einen besonderen Vertrag und dessen Sicherung durch 
Hinterlegung der Aktien bei einer Bank zu erwägen. 
VII. Kapitalerhöhungen bei Aktiengesellschaften 
Das Eigenkapital einer AG kann aus sich selbst heraus durch Gewinn- 
akkumulation auf dem Wege der Bildung von stillen und offenen Reserven 
wachsen. Das Hauptmittel der Anpassung des Eigenkapitals an die Zwecke 
und Aufgaben der Unternehmung ist aber die Erhöhung des Aktienkapitals 
durch Ausgabe von jungen Aktien. Von den zahlreichen Gründen, die 
eineKapitalerhöhungveranlassen, und von den vielen Zwecken, 
denen die neuen Mittel dienen können, sind die wichtigsten: Betriebserweite- 
rung und zverbesserung; Aufnahme neuer Fabrikationszweige; Einführung 
neuer Herstellungsverfahren und Betriebseinrichtungen usw.; Beteiligung an 
verwandten Unternehmungen durch Erwerb von Aktien, GmbH-Anteilen usw.; 
Aufsaugung von anderen Betrieben zum Ausbau der horizontalen und verti: 
kalen Gliederung; Gründung von Tochtergesellschaften; Abdeckung von Bank: 
oder Obligationenschulden, um Zinsen und Provisionen zu sparen; Konsoli- 
dierung eines durch die Bank gewährten Überbrückungskredites, aus dem der 
Kapitalbedarf zunächst gedeckt worden war; Sanierung der Kapitalverhältnisse 
einer Unternehmung durch Zuführung neuer Mittel zur Beseitigung einer 
Unterbilanz im Anschluß an Kapitalzusammenlegungen; Erfüllung gesetzlicher 
Vorschriften, wenn z. B. Hypothekenbanken zur Wahrung der gesetzlich vor: 
geschriebenen Relation zwischen Aktienkapital und Pfandbriefumlauf ihr 
Eigenkapital erhöhen, weil die Höchstgrenze des Pfandbriefumlaufs erreicht 
ist; Vorsorge für die Zukunft, wenn Kapitalknappheit zu erwarten ist oder 
eine jederzeit verwendbare Kapitalreserve Vorteile verspricht (vgl. bedingte 
und genehmigte Kapitalerhöhung S. 37/38); Steigerung der Liquidität durch Be: 
reitstellung neuer flüssiger Mittel, weil ein zu großer Teil des Kapitals im» 
mobilisiert wurde, usw. 
Die Erhöhung des Grundkapitals muß mit mindestens Dreiviertelmehr: 
heit des vertretenden Aktienkapitals in der Form einer Satzungsänderung beschlossen 
werden. Sind mehrere Aktiengattungen vorhanden, so ist gesonderte Abstimmung 
erforderlich ($ 149). Voraussetzung jeder Kapitalerhöhung ist die volle Einzahlung 
des bisherigen Grundkapitals, mag es sich um Bar: oder Sacheinlagen 
handeln. Nur Versicherungsgesellschaften können im Statut bestimmen, daß bei Kapital- 
erhöhungen eine vorausgehende volle Einzahlung der alten Aktien unterbleiben kann 
($ 149, 4). 
Man unterscheidet Kapitalerhöhungen durch Einbringung von 
Bar- oder von Sachwerten. Im letzteren Falle spricht man von einer quali 
fizierten Kapitalerhöhung. Die bei der Gründung einer AG vorgeschriebenen Fest- 
setzungen im Falle von Sacheinlagen sind auch bei einer Kapitalerhöhung maßgeblich. 
Eine Pflichtprüfung ist nicht vorgeschrieben. Die rechtlichen Wirkungen einer vers 
schleierten Kapitalerhöhung mit Sacheinlagen sind die gleichen wie die einer ver- 
schleierten Sachgründung ($ 150). 
Unterpariemissionen sind verboten. Stehen also die Kurse der alten 
Äktien unter pari, so muß zunächst eine Sanierung erfolgen. Eine Emission über pari 
ist zulässig ($ 9). 
Der Kapitalerhöhungsbeschluß ist durch Vorstand und Vorsitzer des Aufsichtsrats 
zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden (8 151). Die 
Zeichnung der jungen Aktien muß durch Ausfüllung von Zeichnungsscheinen be: 
wirkt werden (8 152). Nach Zuteilung der Aktien erfolgt Eintragung der voll: 
34
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.