Full text: Finanzierung der Betriebe (Band 3, Kapitel 7)

Finanzierung der Betriebe 
zogenen Kapitalerhöhung in das Handelsregister. Duplikate der Zeichnungs- 
scheine, ein Verzeichnis der Zeichner, die Verträge über die Einbringung der Sachein- 
lagen, die Kostenrechnungen, die Nachweisungen über die vollzogenen Einzahlungen 
sowie eventuell die staatlichen Genehmigungsurkunden sind zum Handelsregister ein: 
zureichen (8 155). Erst durch die Eintragung wird das Grundkapital der Gesellschaft 
rechtskräftig erhöht (8 156). Die Publikation der durchgeführten Kapi- 
talerhöhung wird durch das Registergericht in den Gesellschaftsblättern vor- 
genommen ($ 157). 
Bezugsrecht 
Durch Erhöhung des Aktienkapitals werden neue Mitglied: 
schaftsrechte an dem gleichen Unternehmen geschaffen. Wenn den 
Gründern, den alten Aktionären, den Obligationären oder Dritten auf Grund 
irgendeines Rechtstitels der Anspruch auf Zuteilung aller oder eines Teiles 
der neuen Aktien zusteht, so genießen diese ein Bezugsrec ht. Die zur 
Begebung an die alten Aktionäre bestimmten jungen Aktien werden den 
Aktionären entweder unmittelbar durch die Gesellschaft oder indirekt durch 
die Bank bzw. ein Bankkonsortium angeboten. 
Die unmittelbare Ausübung des Bezugsrechtes ist selten. Sie er- 
folgt in der Weise, daß jeder Aktionär, der zum Bezug von jungen Aktien berechtigt 
ist, einen Zeichnungsschein doppelt ausfüllt, in dem er die Zuteilung der Aktien ver- 
langt. Diese Zeichnung muß, wenn sie wirksam sein soll, die Erklärung enthalten, daß 
die Zeichnung unverbindlich ist, wenn die Eintragung der Kapitalerhöhung nicht bis 
zu einem bestimmten Tage stattgefunden hat, Gleichzeitig müssen die Mäntel der alten 
Aktien der Zeichnungsstelle zur Legitimation und zur Eintragung eines Vermerkes: 
„Bezugsrecht ausgeübt laut Beschluß der Hauptversammlung vom ....." vorgelegt 
werden. Die Aktionäre sind durch eine Mitteilung in den Gesellschaftsblättern auf das 
ihnen gewährte Recht aufmerksam zu machen. Zur Ausübung ist ihnen eine Frist von 
mindestens zwei Wochen zu gewähren, deren genaue Begrenzung in der Bezugsrechts- 
aufforderung sich sehr empfiehlt, um Auseinandersetzungen mit den Aktionären zu vers 
hüten. Man benutzt die direkte Methode zuweilen bei Familien-Aktiengesellschaften 
oder Gesellschaften, die einem Konzern oder Syndikat angehören, deren Kapital ver- 
abredungs: oder vertragsgemäß in wenigen festen Händen bleibt. Auch wenn Sach: 
einleger durch Aktien abgefunden werden sollen, ist direkte Zeichnung und Begebung 
üblich. 
Ziemlich allgemein wird die indirekte Begebung angewandt. Das Emis- 
sionshaus oder führende Mitglieder des Begebungskonsortiums stellen den gesetzlich 
geforderten Zeichnungsschein für die ganze Emission aus. Das Emissionshaus ver: 
pflichtet sich, den von der Generalversammlung bestimmten Teil der jungen Aktien 
den alten Aktionären zum Bezugsrecht innerhalb einer bestimmten Frist zu einem ver: 
einbarten Kurse anzubieten. Diese indirekte Begebung verursacht geringere Kosten und 
vollzieht sich weniger umständlich als die direkte Begebung. Die Kapitalerhöhung kann 
ohne Verzögerung und eigene Arbeitsbelastung der Gesellschaft erfolgen. Der Gegen: 
wert der Aktien steht dieser zum Übernahmepreis gleich nach der Durchführung der 
Kapitalerhöhung zur Verfügung. Die Mittel der Kapitalerhöhung können also ihrem 
Zweck sogleich dienstbar gemacht werden. Anmeldung und Eintragung des Kapital 
erhöhungsbeschlusses und der durchgeführten Kapitalerhöhung können gleichzeitig un: 
mittelbar nach der Hauptversammlung erfolgen, so daß Gerichtsz, Notariats- und 
Publikationskosten gespart werden. Die indirekte Begebung bietet auch deshalb Vor- 
teile, weil jene jungen Aktien, die nicht bezogen werden, von der Bank übernommen 
und verwertet werden. 
Die Ausübung des Bezugsrechts seitens der Aktionäre erfolgt 
bei indirekter Begebung durch entsprechende Willenskundgebung, für die 
keine bestimmte Form vorgeschrieben ist, und durch Vorlage der Mäntel und 
der alten Aktien innerhalb der Bezugsrechtsfrist. Der Vorschlag, jede Aktie 
nicht nur mit einem Dividendenscheinbogen, sondern auch mit einem Bezugs- 
rechtsbogen auszustatten, der mehrere numerierte Bezugsrechtsscheine für die 
verschiedenen Kapitalerhöhungen enthält, die dann der Reihe nach aufgerufen 
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