Full text: Bankbetriebslehre (Band 3, Kapitel 10)

A. Aufgaben des Kreditwesens 
Bankbetriebe sind Unternehmungen, die gewerbs-: 
mäßig das Kreditgeschäft und die Geschäfte des Geld: 
und Kapitalverkehrs betreiben. 
Sie sind Geld: und Kapitalumsatzbetriebe, welche die zahl: 
reichen ungenutzten und weit zerstreuten Kaufkraftbeträge aus vielen kleinen 
Kanälen sammeln, um sie auf dem Kreditwege in die kapitalbedürftigen und 
kreditwürdigen Unternehmungen zu leiten und dadurch die Gesamtwirtschaft 
zu befruchten. Je nach der Art, in welcher brachliegendes Kapital aufgenom: 
men und in ertragbringendes umgewandelt wird, und je nachdem wie diese 
Haupttätigkeit der Banken durch Zahlungsvermittlung, Kapitalanlage und 
Kapitalverwaltung ihre Ergänzung findet, kann man verschiedene 
Arten von Banktypen unterscheiden. 
Um einen Mißbrauch der Firmenbezeichnung „Bank“ und „Sparkasse“ 
zu unterbinden, hat das Kreditwesengesetz vom 5. Dezember 1934 durch Auf- 
zählung der Funktionen und Grundformen der Banktätigkeit ($ 1) das Kre: 
ditgewerbe zwar nicht logisch definiert, aber praktisch genau um: 
grenzt. So wurde das Prinzip der Firmenwahrheit verwirk- 
licht. Ein kreditwirtschaftliches Freibeutertum, das Berufsehre und Anz 
sehen der anständigen Branchemitglieder schädigt, findet in Zukunft kein 
Wirkungsfeld mehr. Zweifelhafte Fälle bezüglich der Zugehörigkeit eines 
Unternehmens zum Kreditwesen unterliegen der Entscheidung des Reichs- 
kommissars für das Kreditwesen. 
Der Unternehmer im Dritten Reich hat die hohe Mission eines Treu- 
händers, dem sein Werk vom Volk übergeben wurde, um zur Unterhalts- 
und Kulturfürsorge für die Volksgemeinschaft mitzuwirken. In diese Volks: 
ganzheit muß auch die Geld: und Kreditwirtschaft organisch eingeordnet 
werden. 
Das deutsche Bankwesen hat insbesondere die hohe Verpflichtung, 
den Kreislauf des Kapitals und Kredits so zu gestalten, 
daß allen gesunden Zellen der Wirtschaft ständig be: 
jebende Kräfte zur Erhaltung und Fortentwicklung in 
volkswirtschaftlich sinnvoller Weise zugeleitet werden. 
Es ist ein Irrtum, daß der nationalsozialistische Staat aus Grundsatz Feind des 
Kapitals sei und daß unsere Wirtschaft daher eines Bank: und Kreditwesens 
im traditionellen Sinne nicht bedürfe, weil dieses Kapital die arbeitenden 
Volksgenossen oft unter sein Diktat gezwungen hat und weil eine rein speku: 
lative Ausnutzung der Kapitalmacht oft die kulturellen Güter gefährdete. 
Eine ausreichende Unterhaltsfürsorge und eine Hebung des 
Lebensstandards aller Volksgenossen läßt sich nur verwirklichen, wenn 
durch reibungslose Kapitalversorgung eine organische Len:- 
kung der Produktion und des Konsums unterstützt wird. Technische Er: 
findungen, Verschiebungen in der Produktions: und Bedarfssphäre, Bevölke- 
rungsvermehrungen und -umschichtungen stören ständig die Harmonie 
zwischen Erzeugung und Bedarf. Dem Kapital fällt dann die Aufgabe zu, 
diese Spannungen dadurch auszugleichen, daß die Arbeiter, welche 
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