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6. Gliederung in staatliche und halbstaatliche bzw. öffentlich-rechtliche
und private Banken
Zu den Ööffentlichsrechtlichen Banken (Gründungen des Reiches, der
Länder, der Provinzen, der Gemeinden usw.) zählen die reinen Staatsbanken,
welche Finanzierungsaufgaben des Staates durchführen und die Staatskassen-
führung besorgen, sowie zahlreiche Sonderinstitute, welche die von den Privat-
banken gelassenen Lücken in der bankbetrieblichen Versorgung der Bevölke:-
rung ausfüllen sollen: Pflege der Agrarwirtschaft, Arbeitsbeschaffung. usw.
Die öffentlichen Bausparkassen und die öffentlichen Bodenkreditinstitute sind
gleichfalls hier einzureihen.
7. Gliederung nach dem Kundenkreis
Die städtischen Kreditgenossenschaften wenden sich in der Hauptsache
an Handwerker und Kleingewerbetreibende, die ländlichen Genossenschaften
an die bäuerliche Bevölkerung. Die Sparkassen in ihrer ursprünglichen Form
dienen der Hebung des Spartriebes der wirtschaftlich Schwachen. Die allge:
meinen Kreditbanken haben als Hauptkundschaft die Kreise des Mittels und
Großhandels und der Mittel und Großindustrie. Hausbanken suchen Kapital:
überfluß und Kapitalmangel innerhalb der verschiedenen Glieder eines wirt:
schaftlichen Großunternehmens oder eines Konzerns auszugleichen und be-
sorgen gleichzeitig ihre Finanzierungs: und Zahlungsmittelgeschäfte (Länder-
bank der IG, Verkehrskreditbank als Bank der Deutschen Reichsbahn). Die
Branchebanken wollen bestimmten Gewerbezweigen oder Berufen dienen
(Getreidebanken, Viehmarktsbanken usw., Arbeiter: und Beamtenbanken,
vel. 5.27 ff.).
8. Gliederung nach dem geographischen Wirkungsbereich
Großbanken mit und ohne Filialnetz, Provinzbanken bzw. Regionalbanken
mit und ohne Filialnetz, Lokalbanken und Auslandsbanken.
D, Die wichtigsten
Gruppen des deutschen Banksystems
I. Die allgemeinen Kreditbanken (Kreditaktienbanken)
Der wichtigste Typus innerhalb des privaten Bankgewerbes ist eine
Universalbank, welche alle Arten von Bankgeschäften mit Ausnahme
des Noten: und Hypothekengeschäfts betreibt. Im Rahmen des Kontokorrent:
verkehrs geben diese Banken aus den ihnen kurzfristig zufließenden Einlagen
Diskont:=, Lombard: und Kontokorrentkredite, stellen ihren Kunden indirekt
Kredite durch Bürgschaftsübernahme und Akzepthergabe zur Verfügung und
erledigen gleichzeitig die Zahlungsverkehrs: und Effektengeschäfte derselben.
Außerdem betreiben sie das Gründungs-, Emissions: und Beteiligungsgeschäft,
indem sie öffentlichen Körperschaften und Privatfirmen dadurch Mittel ver:
schaffen, daß sie Gläubiger: und Anteilspapiere für eigene Rechnung über:
nehmen und durch Unterbringung der Effekten an der Börse oder unter der
Hand für den Rückfluß der vorgestreckten Mittel sorgen. Für diesen gemisch:
ten Banktypus, der also das kurzfristige Kreditgeschäft und
das risikoreiche Finanzierungsgeschäft nebeneinander
betreibt, hat sich der Name „Kreditaktienbank“ eingebürgert.
Die Kreditaktienbanken haben eine enge Verbindun g mit den
Mittel: und Großbetrieben der Industrie und des Handels und
werden daher oft auch als Industries und Handelsbanken bezeichnet. Den
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