Full text: Bankbetriebslehre (Band 3, Kapitel 10)

Bankbetriebslehre Lo 
monatlicher Beiträge der Genossen und der von den Genossenschaften auf- 
genommenen verhältnismäßig billigen Darlehen, die durch unbeschränkte 
Haftpflicht aller Genossen gesichert waren. Seit 1889 entstanden auch Ge: 
nossenschaften mit beschränkter Haftpflicht. Das wesent lichste 
Aktivgeschäft war die Hergabe von kurzfristigen Be: 
triebskrediten, die in vielen Fällen reine Personalkredite waren. 
Mittel: und langfristige Kredite, insbesondere Realkredite, wurden mit Rück: 
sicht auf den Charakter der Einlagen nicht gewährt, um die Zahlungsbereit- 
schaft nicht zu gefährden. Allmählich entwickelten sich die 
meisten gewerblichen Genossenschaften zu Volks: 
banken, welche alle Arten bankbetrieblicher Tätigkeit einer modernen 
Kreditbank, aber unter Beschränkung auf Klein: und Mittelgewerbe und unter 
Vermeidung von risikoreichen Geschäften, ausübten. 
Das eigene Vermögen der gewerblichen Kreditgenossenschaften besteht 
aus dem Geschäftsguthaben, d. h. den geleisteten Einzahlungen auf den 
Geschäftsanteil, und den aufgespeicherten Reserven. Der Geschäftsanteil 
beläuft sich bei der übergroßen Mehrzahl der Genossenschaften auf 
100 bis 500 RM und wird in der Regel in monatlichen Raten und aus den 
Gewinnanteilen eingezahlt. Ende 1937 betrug das Eigenkapital von 1334 be: 
richtenden deutschen gewerblichen Kreditgenossenschaften mit 1238 202 Mit- 
gliedern 311,08 Millionen. Jeder Genosse ist außerdem mit einer Haft- 
summe verpflichtet, die nicht geringer als der Geschäftsanteil ist und nur 
in Ausnahmefällen weit über den Geschäftsanteil hinausgeht. (Haftsumme 
über 1000,— RM bei 51 von 1271 Genossenschaften.) 
Eine weitere Stärkung hat das System der gewerblichen Kreditgenossen: 
schaften durch die Bildung eines Garantiefonds seitens des Deutschen 
Genossenschaftsverbandes erfahren. Er wird durch Beiträge der Kredit 
genossenschaften gebildet und hat den Zweck, Zuschüsse an notleidende 
Genossenschaften zur Deckung von Verlusten zu gewähren. 
Die fremden Gelder beliefen sich Ende 1937 auf 1739,98 Millionen Reichs: 
mark. Sie zerfallen in Spar:, Depositen: und Kontokorrentgelder. Der Klein 
sparverkehr wird mit allen modernen Mitteln gepflegt. Die Depositengelder 
haben naturgemäß einen schwankenden Charakter, weil es sich um vorüber: 
gehende Betriebsreserven und Geldeinlagen als Grundlage für den Zahlungs- 
verkehr handelt. Während im Passivgeschäft Einlagen auch von Nichtmit- 
gliedern herangezogen werden, dürfen Kredite nur an Mitglieder gewährt 
werden (88 Ziff.2 des Genossenschaftsgesetzes). Die aufgenommenen Ver- 
bindlichkeiten beliefen sich auf 32,61 Millionen Reichsmark, die hypo- 
thekarischen Verpflichtungen auf 18,98 Millionen Reichsmark, Zinsreste und 
Wertberichtigungsposten auf 68,44 Millionen Reichsmark. Das Verhältnis von 
Eigen: zu Fremdkapital muß bei Beachtung der Tatsache, daß das Garantie» 
kapital der Genossenschaften durch die Haftsummen verstärkt wird, im allge» 
meinen als gesund bezeichnet werden. Eine verstärkte Eigenkapitalbildung 
wird erstrebt. Die Zahl der Konten im Sparverkehr bei 1311 berichtenden 
Kreditgenossenschaften war 1569326; in laufender Rechnung wurden von 
1296 berichtenden Gesellschaften 1344 712 Konten geführt. 
Während in den ersten Jahrzehnten befristete Schuldscheindarlehen den 
Hauptanteil der Kredite ausmachten, steht heute der Diskontkredit und der 
Personalkredit in der Form des laufenden Kontokorrentkredits im Vorder: 
grunde. 
Die landwirtschaftlichen Kreditgenossenschaften 
Raiffeisen schuf etwa zur gleichen Zeit wie Schulze-Delitzsch, weil die 
Kreditbedürfnisse des Klein: und Mittelbauern durch Einführung moderner 
Lieferung b4 a 
\ Band HI Rapitel 10 
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