Viertes Stück.
Vom Dienst und Afterdienst unter der Herrschaft des
guten Princips,
oder
von Religion und Pfaffenthum.
Es ist schon ein Anfang der Herrschaft des guten Prineips und ein
Zeichen, „dass das Reich Gottes zu uns komme‘, wenn auch nur die
Grundsätze der Constitution desselben öffentlich zu werden anheben;
denn das ist in der Verstandeswelt schon da, wozu die Gründe, die es
allein bewirken können, allgemein Wurzel gefasst haben, obschon die
vollständige Entwickelung seiner Erscheinung in der Sinnenwelt noch in
unabsehlicher Ferne hinausgerückt ist. Wir haben gesehen, dass zu einem
ethischen gemeinen Wesen sich zu vereinigen, eine Pflicht von besonderer
Art (offictum sui generis) sei und. dass, wenngleich ein Jeder seiner Privat-
pflicht gehorcht, man daraus wohl eine zufällige Zusammenstim-
mung. Aller zu einem gemeinschaftlichen Guten, auch ohne dass dazu
noch besondere Veranstaltung nöthig wäre, folgern könne, dass aber doch
jene Zusammenstimmung Aller nicht gehofft werden darf, wenn nicht aus
der Vereinigung derselben mit einander zu ebendemselben Zwecke und
Errichtung eines gemeinen Wesens unter moralischen Gesetzen, als
vereinigter und darum stärkerer Kraft, den Anfechtungen des bösen
Princips, (welchem Menschen zu Werkzeugen zu dienen, sonst von ein-
ander selbst versucht werden,) sich zu widersetzen, ein besonderes Ge
schäft gemacht wird. — Wir haben auch gesehen, dass ein solches ge-
meines Wesen, als ein Reich Gottes, nur durch Religion von
Menschen unternommen, und dass endlich, damit diese öffentlich sei,