der reinen Vernunft entbehrlich werden soll. 1. Abschn 41
; behauptet Acecidens gegeben worden und was dem Begriffe von Kraft zum Be-
olegte sinn- lege dienen könnte. Nun nehme er also, der Forderung gemäss, den
ler des Be- Begriff vom Menschen weg, (in welchem schon der Begriff eines Körpers
oweis auch enthalten ist,) imgleichen den von Vorstellungen, deren Dasein in der
Kraft, als Zeit bestimmbar ist, mithin alles, was Bedingungen der äusseren sowohl,
Denn er als inneren Anschauung enthält, (denn das muss er thun, wenn er den
Zuständen Begriff der Substanz und einer Ursache als reine Kategorien, d. i. als
ungen oder solche, die allenfalls auch zum Erkenntniss des Uebersinnlichen dienen
gegenwär- könnten, ihrer Realität nach sichern will,) so bleibt ihm vom Begriffe
bestimmten der Substanz nichts Anderes übrig, als der eines Etwas, dessen Existenz
eine Kraft, nur als die eines Subjects, nicht aber eines blosen Prädicates von einem
vritik auch andern, gedacht werden muss; von dem der Ursache aber bleibt ihm nur
r, beiläufig der eines Verhältnisses von Etwas zu etwas Anderem im Dasein, nach
ität sichern welchem, wenn ich das erstere setze, das andere auch bestimmt und
chauung, nothwendig gesetzt wird. Aus diesen Begriffen von beiden kann er nun
, wird! "da- schlechterdings kein Erkenntniss von dem so beschaffenen Dinge her-
jalität dem ausbringen, sogar nicht einmal, ob eine solche Beschaffenheit auch nur
ıre Anwen- möglich sei, d. i. ob es irgend etwas geben könne, woran sie angetroffen
vültig auch werde. Hieher darf jetzt die Frage nicht gezogen werden: ob, in Be-
viesen wer- ziehung auf praktische Grundsätze a priori, wenn der Begriff
‚en beruht, von einem Dinge (als Noumen) zum Grunde liegt, alsdenn die Kategorie
nd Künfti- der Substanz und der Ursache nicht objeetive Realität in Ansehung der
‚derten Ge- reinen praktischen Bestimmung der Vernunft bekomme. Denn die
odurch das Möglichkeit eines Dinges, was hlos als Subject, und nicht immer wie-
derum als Prädicat von einem anderen existiren könne, oder der Kigen-
REG REN schaft, in Ansehung der Existenz anderer das Verhältniss des Grundes,
eretreitender nicht umgekehrt das der Folge von eben denselben zu haben, muss zwar
ladurch geht zu einem theoretischen Erkenntniss desselben durch eine diesen Begriffen
venz in einem correspondirende Anschauung belegt werden, weil dieser ohne das keine
esehat wird objective Realität beigelegt, mithin kein Erkenntniss eines solchen Ob-
ze jects zu Stande gebracht werden würde; allein wenn jene Begriffe nicht
Ch jenet ihre constitutive, sondern blos regulative Prineipien des Gebrauchs der Ver-
‚zz hat wohl, nunft abgeben sollen, (wie dieses allemal der Fall mit der Idee eines
härenz) noch Noumens ist,) so können sie auch als blose logische Funetionen zu Be-
nes ist nicht griffen von Dingen, deren Möglichkeit unerweislich ist, ihren in prakti-
rd scher Absicht _unentbehrlichen! Gebrauch für die Vernunft haben, weil
ud derselben
»hieden. 11. Ausg, „ihren in praktischer Absicht und zwar unentbehrlichen‘‘