Full text: Immanuel Kant's sämmtliche Werke (6. Band)

der reinen Vernunft entbehrlich werden soll. 1. Abschn 41 
; behauptet Acecidens gegeben worden und was dem Begriffe von Kraft zum Be- 
olegte sinn- lege dienen könnte. Nun nehme er also, der Forderung gemäss, den 
ler des Be- Begriff vom Menschen weg, (in welchem schon der Begriff eines Körpers 
oweis auch enthalten ist,) imgleichen den von Vorstellungen, deren Dasein in der 
Kraft, als Zeit bestimmbar ist, mithin alles, was Bedingungen der äusseren sowohl, 
Denn er als inneren Anschauung enthält, (denn das muss er thun, wenn er den 
Zuständen Begriff der Substanz und einer Ursache als reine Kategorien, d. i. als 
ungen oder solche, die allenfalls auch zum Erkenntniss des Uebersinnlichen dienen 
gegenwär- könnten, ihrer Realität nach sichern will,) so bleibt ihm vom Begriffe 
bestimmten der Substanz nichts Anderes übrig, als der eines Etwas, dessen Existenz 
eine Kraft, nur als die eines Subjects, nicht aber eines blosen Prädicates von einem 
vritik auch andern, gedacht werden muss; von dem der Ursache aber bleibt ihm nur 
r, beiläufig der eines Verhältnisses von Etwas zu etwas Anderem im Dasein, nach 
ität sichern welchem, wenn ich das erstere setze, das andere auch bestimmt und 
chauung, nothwendig gesetzt wird. Aus diesen Begriffen von beiden kann er nun 
, wird! "da- schlechterdings kein Erkenntniss von dem so beschaffenen Dinge her- 
jalität dem ausbringen, sogar nicht einmal, ob eine solche Beschaffenheit auch nur 
ıre Anwen- möglich sei, d. i. ob es irgend etwas geben könne, woran sie angetroffen 
vültig auch werde. Hieher darf jetzt die Frage nicht gezogen werden: ob, in Be- 
viesen wer- ziehung auf praktische Grundsätze a priori, wenn der Begriff 
‚en beruht, von einem Dinge (als Noumen) zum Grunde liegt, alsdenn die Kategorie 
nd Künfti- der Substanz und der Ursache nicht objeetive Realität in Ansehung der 
‚derten Ge- reinen praktischen Bestimmung der Vernunft bekomme. Denn die 
odurch das Möglichkeit eines Dinges, was hlos als Subject, und nicht immer wie- 
derum als Prädicat von einem anderen existiren könne, oder der Kigen- 
REG REN schaft, in Ansehung der Existenz anderer das Verhältniss des Grundes, 
 eretreitender nicht umgekehrt das der Folge von eben denselben zu haben, muss zwar 
ladurch geht zu einem theoretischen Erkenntniss desselben durch eine diesen Begriffen 
venz in einem correspondirende Anschauung belegt werden, weil dieser ohne das keine 
esehat wird objective Realität beigelegt, mithin kein Erkenntniss eines solchen Ob- 
ze jects zu Stande gebracht werden würde; allein wenn jene Begriffe nicht 
Ch jenet ihre constitutive, sondern blos regulative Prineipien des Gebrauchs der Ver- 
‚zz hat wohl, nunft abgeben sollen, (wie dieses allemal der Fall mit der Idee eines 
härenz) noch Noumens ist,) so können sie auch als blose logische Funetionen zu Be- 
nes ist nicht griffen von Dingen, deren Möglichkeit unerweislich ist, ihren in prakti- 
rd scher Absicht _unentbehrlichen! Gebrauch für die Vernunft haben, weil 
ud derselben 
»hieden. 11. Ausg, „ihren in praktischer Absicht und zwar unentbehrlichen‘‘
	        
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