der reinen Vernunft entbehrlich werden soll. 2. Abschn. 59
sse. Hie- Resultat des analytischen Theils der Kritik des Verstandes angeführt
kenntnisse habe, dass diese das Prineip synthetischer Urtheile überhaupt, welches
‘lich seien, Kothwendig aus ihrer Definition folgt, mit aller erforderlichen Ausführ-
lich, ‚und lichkeit darlege, nämlich: dass sie nicht anders möglich sind,
higfaltigen als unter der Bedingung einer dem Begriffe ihres Subjects
wirklich untergelegten Anschauung, welche, wenn sie Erfahrungsurtheile
vr Verstand sind, empirisch, sind es synthetische Urtheile a priori, reine Anschauung
Ze a priori a; priori ist. Welche Folgen dieser Satz, nicht allein zur Grenzbestim-
getrieben mung des Gebrauchs der menschlichen Vernunft, sondern selbst auf die
‚und ohne Einsicht in die wahre Natur unserer Sinnlichkeit habe, (denn dieser
n ich, um Satz kann unabhängig von der Ableitung der Vorstellungen des Raums
3, den ich und der Zeit bewiesen werden, und so der Idealität der letzteren zum
es wegzZuU- Beweise dienen, noch ehe wir sie aus deren innerer Beschaffenheit gefol-
dere so zu gert haben,) das muss ein jeder Leser leicht einsehen. -
ınd mir so Nun vergleiche man damit das vorgebliche Princip, welches die
hnen kein Eberhard’sche Bestimmung der Natur synthetischer Sätze a priori bei
überhaupt sich führt. „Sie sind solche, welche von dem Begriffe eines Subjects
ch völlig die Attribute desselben aussagen,“ d. i. solche, die nothwendig, aber nur
als Folgen, zu demselben gehören, und weil sie, als solche betrachtet,
was Herr auf irgend einen Grund bezogen werden müssen, so ist ihre Möglichkeit
schen Ur- durch das Princip des Grundes begreiflich. Nun fragt man aber mit
len einen Recht, ob dieser Grund ihres Prädicats nach dem Satze des Wider-
Verkehr spruchs im Subjeete zu suchen ist, (in welchem Falle das Urtheil, trotz
dem Prineip des Grundes, immer nur analytisch sein würde,) oder nach
ewigen dem Satze des Widerspruchs aus dem Begriffe des Subjects nicht abge-
zufällige leitet werden könne, in welchem Falle das Attribut allein synthetisch
en,‘ und ist. Also unterscheidet weder der Name eines Attributs, noch der Satz
sten und des zureichenden Grundes die synthetischen Urtheile von analytischen,
ritik von sondern, wenn die erstern “als Urtheile a priori gemeint sind, so kann
ren Prin- man nach dieser Benennung nichts weiter sagen, als dass das Prädicat
N? fragt derselben nothwendig im Wesen des Begriffs des Subjects auf irgend
(vorgeb- eine Art gegründet, mithin Attribut sei, aber nicht blos zufolge des
Grundes, Satzes des Widerspruchs. Wie es nun aber, als synthetisches Attribut,
analyti- mit dem Begriffe des Subjects in Verbindung komme, da es durch die
sich der Zergliederung desselben daraus nicht gezogen werden kann, ist aus dem
»hen Ur- Begriffe eines Attributs und dem Satze: dass irgend ein Grund desselben
sei, nicht zu ersehen; und Herrn EBERHARD’S Bestimmung ist also ganz
czyefasste leer. Die Kritik aber zeigt diesen Grund der Möglichkeit deutlich an,