Full text: Immanuel Kant's sämmtliche Werke (6. Band)

Versuche in der Theodicee 79 
sondern Böse (die Sünde); das zweite das physische Zweckwidrige, das Uebel 
er höch- (der Schmerz). — Nun gibt es aber noch eine Zweckmässigkeit in dem 
and "Li- Verhältniss der Uebel zu dem moralischen Bösen, wenn das letztere ein- 
er. nicht mal da ist und nicht verhindert werden konnte oder sollte: nämlich in 
t Gottes der Verbindung der Uebel und Schmerzen, als Strafen, mit dem Bösen, 
eweise; als Verbrechen; und von dieser Zweckmässigkeit in der Welt fragt es 
veil All- sich, ob Jedem in der Welt hierin sein Recht widerfährt. Folglich muss 
(wie sie auch noch eine 
ıheit zu IIIte Art des Zweckwidrigen in der Welt gedacht werden kön- 
‚11 keine nen, nämlich das Missverhältniss der Verbrechen und Strafen in der 
Welt. 
s Urhe- Die Eigenschaften der höchsten Weisheit des Welturhebers, wo- 
gegen jene Zweckwidrigkeiten als Einwürfe auftreten, sind also auch 
°k, noch drei: 
Erstlich die Heiligkeit desselben, als Gesetzgebers (Schö- 
ck, aber pfers), im Gegensatze mit dem moralischen Bösen”in. der Welt. 
it, Zweitens die Gütigkeit desselben, als Regierers (KErhalters), 
entliche im Contraste mit den zahllosen Uebeln und Schmerzen der vernünftigen 
Weltwesen. 
Drittens die Gerechtigkeit desselben, als Richters, in Ver- 
genschaft . . 7 
N easun- gleichung mit dem Uebelstande, den das Missverhältniss zwischen der 
lichten Straflosigkeit der Lasterhaften und ihren Verbrechen in der Welt zu 
ne solche zeigen scheint. * 
schlichen 
Körpern, 
t unrecht * Diese drei Eigenschaften zusammen, deren eine sich keinesweges auf die 
eiffe nicht andere, wie etwa die Gerechtigkeit und Güte, und so das Ganze auf eine kleinere 
im Unter- Zahl, zurückführen lässt, machen den moralischen Begriff von Gott aus. Es lässt 
‚ch:.durch sich auch die Ordnung derselben nicht verändern, (wie etwa die Gütigkeit zur ober- 
ig. Aber sten Bedingung der Weltschöpfung machen, der die Heiligkeit der Gesetzgebung 
Al Natur- untergeordnet sei,) ohne der Religion Abbruch zu thun, welcher eben dieser mora- 
eweis der lische Begriff zum Grunde liegt. Unsere eigene reine (und zwar praktische) Vernunft 
Irfahrung bestimmt diese Rangordnung, indem, wenn sogar die Gesetzgebung sich nach der 
seriff von Güte bequemt, es keine Würde derselben und keinen festen Begriff von Pflichten 
rklärung, mehr gibt. Der Mensch wünscht zwar zuerst glücklich zu sein; sieht aber doch ein, 
hm als und bescheidet sich (obzwar ungern), dass die Würdigkeit glücklich zu sein, d. i. die 
Irfahrung Vebereinstimmung des Gebrauchs seiner Freiheit mit dem heiligen Gesetze, in dem 
hid noth- Rathschluss des Urhebers die Bedingung seiner Gütigkeit sein und also nothwendig 
en kann; vorhergehen müsse. Denn der Wunsch, welcher den subjeetiven Zweck (der Selbst- 
‚ens kein liebe) zum Grunde hat, kann nicht den objectiven Zweck (der Weisheit), den das 
Gesetz vorschreibt, bestimmen, welches dem Willen unbedingt die Regel gibt. —
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.