eingeprägt. Der objektive physikalische Raum dagegen ist gegen alles
Individuell-persönliche gleichgültig. Er gliedert jedwedes Ding in die
allgemeine Ordnung des Nebeneinander, welche Beziehungen zum
Individuell-Wertvollen es auch besitzen mag. Kulturzustand ist da-
her ein Wirkliches, geordnet durch die subjektiven Funktionen von
Raum und Zeit und zugleich geordnet in den objektiven Funktionen
der zeiträumlichen Bestimmtheit. Kulturzustände sind daher nicht
bloß subjektiver Schein, sondern sie sind ein objektiv Wirkliches;
aber wiederum nicht ein System von Dingen an sich, die mit dem Ich
in gar keiner Beziehung ständen; denn dann wäre nicht zu begreifen,
wie das empirische Ich auf sie sollte Einfluß und Einwirkung neh-
men können. So verankert also Kants Zeit- und Raumlehre das Kul-
turproblem einerseits in den erscheinenden Naturgegenständen und
deren Gestaltungsmöglichkeiten in Zeit und Raum und anderseits
stellt Kant mit ihrer Hilfe den Zusammenhang des Kulturproblems
als Problem einer Erscheinung mit dem Zeit und Raum gestaltenden
Ich her und erweist damit jede Kultur als ichgegliederte Einheit.
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