len dieser Wertgleichgültigkeit festgehalten. Anders die auf Kant fol-
an- gende Naturphilosophie. Nachdem Fichte die Natur in die niedrigste
Wertebene eines bloßen Materials für die Pflichterfüllung entlassen
nd- hatte, suchte Schelling auf dem Wege über einen ästhetisch gefaßten
die Begriff vom Organismus mittels seiner Potenzenlehre die Natur wie-
zen der als eine graduell gestufte Wertordnung zu begreifen.
len Die Naturtheorie des Handelns und seiner Gesetzlichkeit beruht auf
Ge- der Analyse der empirisch-psychologischen Willensvorgänge und
nis sucht deren Seinsgesetzlichkeit als eine allgemein gültige zu begrün-
die den. Diese Naturgesetzlichkeit ist allerdings eine allgemeine, wie der
rd- Begriff des Naturgesetzes schon fordert, aber sie ist stets durch die
sin Naturkausalität bedingt. Der Wille zum Handeln als das Richtungs-
las prinzip alles Handelns muß nach dieser Theorie durch ein bestimm-
ain tes Naturobjekt verursacht sein. Naturobjekte aber sind sinnlich
ler wahrnehmbar. Und damit tritt die Doppeldeutigkeit im Begriff des
ht- Sinnlichen herein. Denn das Willensmotiv wird infolgedessen zum
uS- sinnlichen Gegenstand gemacht, dem unvermerkt ein subjektives Be-
ns wertungsprinzip untergelegt wird. Der sinnliche Gegenstand, der den
ÖT- Willen motiviert, gestaltet sich speziell zum Träger der Erregung von
ine sinnlichen Lustgefühlen.
ch Das allgemeine natürliche Gesetz der Willensverursachung ist da-
in. her das Streben nach der eigenen Glückseligkeit, die die Erreichung
ler eines Maximums von Lustgefühlen bedeutet; oder, wie Kant sagt, es
US- ist „das Prinzip der Selbstliebe‘“ das allgemeinste Naturgesetz des
ch Willens und damit der Motivation des Handelns. Nach ihm also regelt
se sich von selbst, gleichsam ohne Zutun des Ich, der Persönlichkeit,
int das Handeln. Das Ich wird geradezu ausgeschaltet durch diesen Me-
am chanismus zwischen dem eigenen Willen und dem gewollten Objekt.
ver Das Ich wird zu einem neutralen Durchgangspunkt für die Bezie-
tz hungen zwischen den Objekten und dem Handeln. Gerade diese Ver-
Ir- nichtung des Ich verhindert die Einführung des Pflichtbegriffs, denn
en er begründet überhaupt erst das personale Moment im Ich. Daher
te, kommt das Naturgesetz des Willens überhaupt nicht erst an den sitt-
at- lichen Willen heran. In der Pflicht liegt ein Sollen, ein Gebot, vor.
on Den Menschen aber gebieten, nach der eigenen Glückseligkeit zu stre-
re ben, ist sinnlos. Denn es ist sinnlos, jemandem etwas zu gebieten, was
ır- er naturnotwendig schon ohne jedes Gebot tatsächlich tut, ja von der
aT- naturwissenschaftlichen Kausalität aus betrachtet, notwendig tun
k- muß. Und nichts anderes beschreibt und bedeutet ja das allgemeine
an Seinsgesetz des naturhaften Wollens. Versucht man aber dennoch,
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