ın, zusammengehenden Dimensionen und. Gesetzlichkeiten gegliedert.
en Diese Gliederungen sind die Kulturordnungen. Die Natur zerstört
ch gleichgültig ebenso häufig das Wertvollste, wie sie das Wertloseste er-
li- hält, während umgekehrt der Wert als gesollter gegen alle Wirklich-
ch keit gleichgültig ist. Denn alle Naturwirklichkeit ist für seine Form-
m, kräfte nur das Material, aus dem der Mensch in gesolltem Handeln
1S, Kulturgüter erbildet. Kant entdeckt daher im kategorischen Imperativ
ch das logische und formale Prinzip der Kultur, das Vernunftprinzip,
y- das ihr geistige Sinneinheit verleiht.
en Es ist gewiß nur das Gültigkeitsprinzip, das aus sich keine Deduk-
m tion der Mannigfaltigkeit der einzelnen Kulturwerte, geschweige der
ur möglichen Arten von Kultur, die im Begriff der Rangordnungen unter
‚ie den einzelnen Kulturwerten beschlossen ist, verstattet. Etwa gleich-
in zeitig hatte Herder in seinen Ideen zu einer Philosophie der: Ge-
schichte der Menschheit den Versuch gemacht, den Begriff der Kultur
n, an der konkreten Menschheitsgeschichte zu entwickeln, während Kant,
so getreu der ursprünglichen Absicht seines Lebenswerkes, das Gültig-
‚rt keitsprinzip des Kulturbegriffs entdeckt. Gewiß erscheint es bei Kant in
ei der engen Zuspitzung auf den moralischen Wert, aber die sachliche
as Wucht der hierdurch angeregten Probleme sprengt bei ihm, wir wir
st, schon öfters gesehen haben, den engen Rahmen, den historische Be-
ht dingtheit ihm vorschreibt. Auch die Kulturwerte des Schönen und
m des Heiligen finden bei ihm ihre Begründung und Würdigung.
n. 5. Als Gültigkeitsprinzip verrät das reine Sollen seinen deutlichen
as Zusammenhang mit den Prinzipien seiner theoretischen Philosophie.
ff Da tut sich geradezu ein logischer Parallelismus auf, der aber wieder-
ar um bestätigt, daß in seinem System die theoretische Vernunft den
ar Gültigkeitsprimat vor der praktischen Vernunft hat. Das moralische
n Gesetz bedeutet ein ganz allgemeines Sollen, das für jedes Einzelich
ar in gleicher Weise gültig ist, das auf die Eigentümlichkeiten unseres
ar eigenen Willens, auf unsere besondere Willens- und Lebenslage gar
ws keine Rücksicht nimmt. Und doch verlangt dies Gesetz, daß jeder
n Einzelwille sich unbedingt nach ihm zu richten habe. Das Denken
8 der damaligen Zeit hatte sowohl eine ausgesprochene naturwissen-
. schaftliche wie auch naturrechtliche Orientierung. Jeder einzelne ist
T das den gleichen Gesetzen unterworfene Atom des Körpersystems der
n staatlichen Gemeinschaft. Das Sittengesetz Kants hat nun offenbar
den Charakter der Allgemeinheit des Naturgesetzes, für das jeder
; einzelne Fall nur als eine Anwendungsmöglichkeit dasteht. Es ist die
; Frage, wie dieses ganz unpersönliche Gesetz mit seinem naturgesetz-
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