verbindliche Ziele des Handelns aufgestellt, die trotzdem bestimmte
besondere Inhaltsnormen für jeden einzelnen enthalten. Freilich ist
damit erst ein loses Band zwischen dem allgemeinen Gesetz und dem
besonderen Fall hergestellt. Nur Möglichkeiten der Beziehung zwi-
schen Gesetz und Einzelfall sind in den Gesichtskreis getreten. Die
weitere Durchführung dieses Problems ist dem folgenden Kapitel
vorbehalten. Sollen die Kulturwerte realisiert werden, dann sind alle
Handlungen zu vermeiden, die dieser Verwirklichung im Wege stehen
können. Jetzt ist es keineswegs mehr dem Sittengesetze gleichgültig,
ob bei einer bestimmten Form der allgemeinen Gesetzgebung die
Menschheit ihren Untergang findet.
Die Allgemeingültigkeit des Sittengesetzes stützt sich jetzt auf die
theoretische Gültigkeit der Kulturwerte; daher fordert sie, daß deren
Inhalte sowohl unbedingt gesollt wie unbedingt gültig sind. Insbeson-
dere ist die Wahrheit unbedingt gesollt und umgekehrt: Das unbe-
dingt Gesollte ist das Wahre. Die Wahrheit bestimmt das Moralische
als Gültiges und die Moral macht die Wahrheit zur praktischen Norm
für das Erkennen. Wahrheit und Wert sind korrelative Begriffe.
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