Full text: Kant

verbindliche Ziele des Handelns aufgestellt, die trotzdem bestimmte 
besondere Inhaltsnormen für jeden einzelnen enthalten. Freilich ist 
damit erst ein loses Band zwischen dem allgemeinen Gesetz und dem 
besonderen Fall hergestellt. Nur Möglichkeiten der Beziehung zwi- 
schen Gesetz und Einzelfall sind in den Gesichtskreis getreten. Die 
weitere Durchführung dieses Problems ist dem folgenden Kapitel 
vorbehalten. Sollen die Kulturwerte realisiert werden, dann sind alle 
Handlungen zu vermeiden, die dieser Verwirklichung im Wege stehen 
können. Jetzt ist es keineswegs mehr dem Sittengesetze gleichgültig, 
ob bei einer bestimmten Form der allgemeinen Gesetzgebung die 
Menschheit ihren Untergang findet. 
Die Allgemeingültigkeit des Sittengesetzes stützt sich jetzt auf die 
theoretische Gültigkeit der Kulturwerte; daher fordert sie, daß deren 
Inhalte sowohl unbedingt gesollt wie unbedingt gültig sind. Insbeson- 
dere ist die Wahrheit unbedingt gesollt und umgekehrt: Das unbe- 
dingt Gesollte ist das Wahre. Die Wahrheit bestimmt das Moralische 
als Gültiges und die Moral macht die Wahrheit zur praktischen Norm 
für das Erkennen. Wahrheit und Wert sind korrelative Begriffe. 
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