Reihe von Handlungen, deren Richtung ohne nähere Bestimmung der
allgemeinen Gesetzgebung, die als Strukturprinzip in den Persönlich-
keitsgedanken eintreten müßte, undeutlich bleibt. Die intelligible
Ordnung ist weder in der Zeit noch im Raum, noch ist sie infolge-
dessen eine Ordnung von in Empfindungen wahrnehmbaren Gegen-
ständen. Und doch muß der intelligible Charakter bestimmte Be-
ziehungen zum empirischen Charakter der einzelnen Personen haben.
Diese Beziehung, die Art, wie der intelligible Charakter einen Freiheits-
punkt, einen Anfang für Handlungen in der Zeit ausmachen kann, da
er doch nicht kausal auf die Handlungen als Motiv einwirken kann,
bleibt bei der Kluft zwischen Erscheinung und Ding an sich rätselhaft.
Bei Kant sind es zwei Ordnungsreihen, zwei Welten, die keine Er-
kenntnisbeziehung zwischen sich einschließen. Kant sieht zwar die
besondere, nicht naturhaft gegliederte Struktur der Persönlichkeit,
aber er bestimmt nur deren Prinzip, allerdings den innersten Punkt.
2. Erst die Einbeziehung der Gesamtheit der Kulturwerte in den
Begriff der allgemeinen Gesetzgebung gibt dem intelligiblen Charakter
wie dem Freiheitsgedanken eine auf die Fülle des Besonderen hin-
zielende Richtung. Persönlichkeit ist ichhafte Möglichkeit zur Er-
reichung der Kulturwertordnungen und ist daher wechselbezogen mit
der Kultur. Ihr Gefüge ist ein individueller Mikrokosmus der sie um-
gebenden Kultur. Ihr Kern ist das individuelle Wertsystem, nach dem
sie die Welt beurteilt und dessen Normen entsprechend sie handelt.
Die Freiheit des Ich ist eine Freiheit der Person als einer ichhaft ge-
gliederten geistigen Einheit, die einzigartig und individuell den anderen
Gegenständen der Wirklichkeit gegenübersteht. Im Geistigen dieser
Einheit, das nicht erscheint, muß die Freiheit in ihrem Ursprung ge-
sucht werden. Das Psychische der Erscheinung in der objektiven Zeit-
und Raumordnung, als wirklicher Gegenstand, gehört nicht in diesen
Bezirk des Geistigen. Für Kant ist das Psychische, sofern es in ein-
zelnen Gegenständen erscheint, eine Gliederung von Gegenständen,
die denselben Kategorien unterworfen ist, wie die anderen naturhaften
Erfahrungsgegenstände.
Dieser einseitige naturalistische Begriff von der logischen Form des
Psychischen, der aus der Psychologie des achtzehnten Jahrhunderts
stammt, wird nun aber bereits von Kant selbst durchbrochen. In sei-
nem psychologisch-logischen Spitzenbegriff, dem Ich im Sinne der
Ichheit, zeichnet Kant in großen Linien einen neuen Begriff des Psy-
chischen vor, den sich in der Breite seiner Möglichkeiten erst das
neunzehnte Jahrhundert allmählich auf dem Umwege über den Dil-
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