Tier: verbundenen Menschen. Der moralische Grundbegriff der allgemeinen
hen Gesetzgebung ist auch hier wieder der leitende Gedanke. Das Streben
ten des einzelnen nach tugendhaftem Dasein kann sich nur verwirk-
ön- lichen im Rahmen einer nach Staatsgrundsätzen sich vollziehenden
On allgemeinen Vergesellschaftung der Menschen, deren gesetzmäßiger
ner Aufbau bestimmt ist nicht bloß durch Rechtsgrundsätze des äußeren
cn“ Handelns, sondern durch die Grundsätze der Moral, die von der Ge-
m sinnung des Einzelnen aus die inneren, wie die äußeren Beziehungen
den der Menschen untereinander regeln. Aller Zwang, diese Gesetze zu
Eli befolgen, muß in diesem Reiche Gottes auf Erden allmählich auf-
veil hören; statt dieses Zwanges soll sich jeder der größten eigenen Frei-
rde, heit im Zusammenbestehen mit der größten Freiheit seiner Mitmen-
uns schen erfreuen. Die mittelalterlich-regimentale Vorstellungsweise von
‚el. der civitas Dei Augustins zieht Kant damit in den Kulturkreis mensch-
gen licher Möglichkeiten. Aus dem Jenseits himmlischen Daseins wird
and eine Möglichkeit im Diesseits; die zwar niemals erreichbar, der aber
In sich wenigstens in Stufen die Menschheit annähern können muß. Mit
DOT diesem Gedanken einer ethischen Demokratie auf Erden betritt Kant
Cm den Boden einer Auffassung von der Religion, die ihr Wesen in ihrer
ST: kulturaufbauenden, ja kulturbegründenden Bedeutung sieht. Nicht
ein. als ob sie bloßes Mittel zum Zwecke der Erreichung dieser ethisch-
Ge. bürgerlichen Gemeinschaft der Menschen wäre, sondern sie stellt das
Ge. soziale Grunderlebnis in der Gestalt des ersehnten Kulturideals dar,
für das in seiner Verwirklichung die Erlösung zu einem gottseligen Da-
für sein auf Erden enthält. Die besonderen Glaubens- und Kultus-Ein-
tem richtungen der christlichen Kirche, die zunächst als historische Tat-
jien sachen einer bestimmten Art des Glaubens zu nehmen sind, werden
cht. von Kant dabei in die Gültigkeitshöhe der allgemeinen Vernunft-
jion religion erhoben, soweit sie sich als die notwendigen Mittel, wie z. B.
die heiligen Schriften und ihre Auslegung, zur möglichsten Annähe-
his rung an den Gottesstaat erweisen lassen. Daß solchen Beweismetho-
ven den, die aus der Notwendigkeit von Mitteln zur Realisierung von all-
a OT. gemein gültigen Zweckinhalten einen Schluß auf die Gültigkeit der
“ant Mittel wagen, keine Stringenz beiwohnen kann, erhellt aus der
vi- Schwierigkeit, die Verknüpfung von Mittel und Zweck als eine ein-
hon deutige zu beweisen.
94). 9. Immerhin gelingt es Kant mit diesen Analysen, die Religion als
UI notwendigen Einheitsfaktor der Kultur aufgewiesen und damit die
‚Op Vernunftreligion als Einheitsfunktion der Struktur des Kulturbe-
der wußtseins eingereiht zu haben. Damit ist jede Über- oder Widerver-
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