Full text: Kant

zung (V, 381.) Der sinnhafte Gültigkeitsgehalt des Zweckes also, der nach 
talls Kants Auffassung der intelligiblen Welt zugehört, verbindet die orga- 
anti- nische Natur mit der Naturwirklichkeit überhaupt. Es sind die Denk- 
sam. und Glaubenswege Leibnizens, in die Kant jetzt einbiegt, die seinem 
ßen, System die letzte, alles umspannende Einheit geben sollen. Wieder 
dten also ist es das Problem der bewußtseinsmäßigen Einheit der Kultur 
sien und ihrer Werte, das den eigentlichen Träger dieses Zusammenhangs 
Velt- ausmacht. Ein Ding nämlich, dessen Existenz oder Form wir uns 
kür- unter der Zweckbedingung als möglich vorstellen, ist „zufällig“ im 
nen Hinblick auf die mechanische Naturgesetzlichkeit. Darum bilden 
‚eier die durch Zwecke als möglich erachteten Naturdinge den vor- 
nehmsten Beweis für die Zufälligkeit des Weltganzen „und sind der 
co: einzige für den gemeinen Verstand eben sowohl als den Philosophen 
ben, geltende Beweisgrund der Abhängigkeit und des Ursprungs desselben 
der von einem außer der Welt existierenden und zwar (um jener zweck- 
CE. mäßigen Form willen) verständigen Wesen“; daher denn die Tele- 
also ologie nur in der Theologie sich vollenden kann (V, 399). 
hr Gewiß wird vermöge dieses Systems der Zwecke, das auf ein Wesen 
spe- hinweist, welches die Welt absichtlich hervorgebracht hat, so daß 
zriff sich die gesamte Wirklichkeit als Produkt, als realisierter Zweck, als 
Ines verwirklichter Wert darstellt, innerhalb der einzelnen Naturgegen- 
eha- stände nichts erkannt; es sei denn, daß man zweckmäßige Einrich- 
an tungen in begrenzten Naturgebieten, wie zweckmäßige Anpassung der 
18.“ Organismen an ihre Umgebung, hiervon ausnimmt, wobei dann die 
weil Zweckbetrachtung aber nur als heuristische Methode von technischer 
‚hne Bedeutung fungiert. Aber wenn nun Kant diese Betrachtungen in den 
ter- moralischen Gottesbeweis ausgehen läßt, so beweist dieser bedeut- 
ck same Ausgang seines letzten großen kritischen Werkes, daß sie ihm 
aus, dazu dienen sollen, die Einheit von Naturwirklichkeit und Kultur- 
lan: ordnung, d. h. Freiheit, also die letzte Einheit seines Systems, herzu- 
ere stellen. So sehr Kant sich auch hier wieder gegen die Erkennbarkeit 
der- des absoluten Wesens anstemmt, so spricht in seiner später zu be- 
1ne, trachtenden Geschichtsphilosophie doch sein Herz alles das seinem 
Systeme wieder zu, was ihm der Verstand hier nehmen zu müssen 
der. geglaubt hat. Hier erklärt Kant, daß der Mensch „keine Art aus- 
lich finden kann, wie er ein solches Ding und seine Art zu existieren sich 
die vorstellen solle“. — „Daher ist der Begriff eines absolut-nothwendigen 
cips Wesens zwar eine unentbehrliche Vernunftidee, aber ein für den 
hr: menschlichen Verstand unerreichbarer problematischer Begriff.“ (V, 
Ta 402.) Indessen hat es Kant mehr auf die Entfaltung der unentbehr- 
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