ht des Einzelnen finden die Erkenntnismethoden des endlichen Verstan
on des ihre absolute Grenze. Darum ist das zweckhafte Naturding gegen-
ng über diesen Gesetzen ein Zufälliges. Erst die Übersehbarkeit aus dem
ff System der Zwecke, das im Endzweck gipfelt, gewährt die Möglich-
eit keit, das Einzelne aus dem Allgemeinen abzuleiten, d. h. es in seiner
ch Notwendigkeit zu erkennen. Kant drückt diesen Gedanken mit voll-
1er kommener Klarheit aus. „Da... das Besondere als ein solches in An-
gt, sehung des Allgemeinen etwas Zufälliges enthält, gleichwohl aber die
Vernunft in der Verbindung besonderer Gesetze der Natur doch auch
ut- Einheit, mithin Gesetzlichkeit erfordert (welche Gesetzlichkeit des
ei- Zufälligen Zweckmäßigkeit heißt), und die Ableitung der besonderen
N- Gesetze aus den allgemeinen in Ansehung dessen, was jene Zufälliges
en in sich enthalten, a priori durch Bestimmung des Begriffs vom Ob-
ist, jecte unmöglich ist: so wird der Begriff der Zweckmäßigkeit der
nd Natur in ihren Producten ein für die menschliche Urtheilskraft in
er Ansehung der Natur nothwendiger, aber nicht die Bestimmung der
ot- Objecte selbst angehender Begriff sein, also ein subjectives Princip
ıb- der Vernunft für die Urtheilskraft, welches als regulativ (nicht consti-
Sr- tutiv) für unsere menschliche Urteilskraft ebenso nothwendig gilt, als
on ob es ein objectives Princip wäre.‘ (V, 404.)
Die Zweckfunktion wird so zunächst als theoretisches Prinzip für
tur den inneren Zusammenhang der ganzen Welt ausgewertet. Es ist die
rei äußerste Leistung der theoretischen Erkenntnismethoden, um Natur
rei und Kultur zur Einheit des Weltganzen zusammenzuschmieden. Es
nt ist die notwendige Einheit, deren das Kulturbewußtsein bedarf, um
sie sich auf die Welt schlechthin beziehen und erstrecken zu können. Es
;h- ist die Einheit, die sich im Kulturbewußtsein muß spiegeln können,
Zu- damit es vermöge dieser gespiegelten Mannigfaltigkeit seine werthafte
tet, Bewußtseinseinheit daraufsetzen kann. Für Kants Begriff der Urteils-
er- kraft kommt diese Einheit zustande, sofern sich in ihr die Anschau-
er- ung dem Begriff anmißt. Hier wird die noch fehlende, die Anschau-
rgt ungsfunktion in der ästhetischen Urteilskraft ergänzende Beziehung
ng zwischen Begriff und Anschauung erfüllt. Der Zweck als die sinn-
te- hafte begriffliche Einheit verlangt vom besonderen, sinnlich anschau-
die lichen Mittel seine eigene Verwirklichung, so daß der Zweck der
ge- Grund für dieses Sichanpassen des Wirklichen an seinen begrifflichen
dig Gehalt wird.
ird 6. Doch gilt diese Anpassung nicht nur auf dem Gebiete des Tehore-
‚ei- tischen, sondern ebenso auf dem des Praktischen. Ja, auf ihm entfaltet
Ing der Zweck erst seine eigentliche, auf dem Gebiete des Handelns und
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