Full text: Kant

Gültigkeit bereits feststeht, so daß als Gültigkeitskriterien das Prinzip 
des Widerspruchs und der Satz der Identität ausreichen. Denn die- 
jenigen Prädikate allein dürfen als gültig vom Subjektbegriffe ausge- 
sagt werden, die mit einem Merkmale, also Teilinhalte des Subjekt- 
begriffs identisch sind, ihm also nicht widersprechen. Ist daher der 
Subjektsinhalt gegeben, dann sind damit die hinreichenden Bedin- 
gungen für die ausnahmslose Gültigkeit der analytischen Urteile über 
ihn gegeben. 
Mithin sind alle analytischen Urteile durch die Gesetze der forma- 
len Logik in hinreichendem Maße begründbar. Die formale Logik 
regelt nach der Auffassung Kants nur die Auflösung gegebener Be- 
griffe in andere Begriffe. Eine darüber hinausgehende gegenständ- 
liche Funktion kommt ihr nicht zu. Das von der älteren Meta- 
physik geübte deduktive Verfahren, das ja zu neuen Wahrheiten füh- 
ren sollte, vermag sie also nicht zu begründen, eben weil sie das 
Schluß verfahren nur als analytisches Urteilssystem zu betrachten ver- 
mag. Der Gültigkeitswert der analytischen Urteile ist allerdings ‘der 
denkbar höchste, nämlich ihnen kommt unbedingte, uneingeschränkte 
Wahrheit zu. Sie sind jeglichem Zweifel von vornherein entrückt und 
bilden daher hinsichtlich ihrer Gültigkeit kein Problem für Kant. Für 
Kant ist das vorzüglichste Beispiel der analytischen Urteile die for- 
male Logik selbst. Das System ihrer Urteile ist analytisch, nämlich 
die Auflösung des Begriffs der Wahrheit schlechthin’. Eben darum ist 
die formale Logik kein Problem, das zu erörtern wäre. Daher nennt 
er die formale oder allgemeine reine Logik eine „demonstrierte Doc- 
irin“®, 
Es bedarf hier einer kritischen Bemerkung. Zweifellos ist diese An- 
sicht von der logischen Struktur der Logik unrichtig, ja sie wider- 
spricht der von Kant selbst erwiesenen Dynamik des Erkenntnis- 
prozesses. Gleichwohl berührt sie die überzeitliche Gültigkeit des 
weiteren Aufbaus seiner Erkenntnistheorie nicht. Denn man kann 
seiner Unterscheidung der analytischen und synthetischen Urteile 
leicht einen einwandfreien Sinn geben, indem man sie erkenntnis- 
theoretisch auffaßt. Dann bezieht sich nämlich der Unterschied zwi- 
schen analytisch und synthetisch immer nur auf die jeweils erreichte 
Stufe des Erkenntnisweges in einer Wissenschaft. Das ist dann eine 
Stufe des Erkanntseins. Bevor sie erreicht ist, bedarf es der Synthese; 
die Synthese ist das Prinzip der Erreichung dieser Stufe. Geht der 
Erkenntnisprozeß über diese Stufe hinaus, dann stellen sich ihm die 
erkannten Begriffe als statisch gegeben dar und dem Verstande fällt 
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