Bewußtsein. Auch das Kausalprinzip wurde als eine solche Idee ge-
deutet, die dann im Bewußtsein als Vorstellung zeitlich vor den Ein-
zelerfahrungen vorangehen müßte. Fundamentale Wahrheiten seien
so beschaffen, daß jeder Geist ihrer bewußt sei, daß sie jedem evident
als wahr einleuchten müßten. Aber dieses Apriori kann immer nur
die Allgemeinheit und Notwendigkeit des tatsächlichen Anerkannt-
seins unter den Menschen betreffen, geht nur auf den Inhalt des com-
mon sense, die Tatsache der allgemeinen faktischen Übereinstim-
mung, nicht aber auf ihre davon ganz unabhängige logische Gültig-
keit. Mit dergleichen zeitlichen Vorgängen hat es Kants Problem
nicht zu tun.
Dennoch verliert Kant nicht die Brücke zum Sensualismus. Sein
Apriori wird mit dem Ich und seinen sensualen Erlebnismöglichkeiten
verknüpft. Denn es hat zwei Funktionen. Zwar steht es einerseits
durch seine Beziehung zur Urteilsgesetzlichkeit im objektiven Gebiet
der Wissenschaft, ist es ein ideeller Sinnzusammenhang, ein geistiger
Gehalt, gelöst von aller Dynamik des Lebens, gleichgültig gegen seine
psychologische Verwirklichung und ihre Träger, anderseits aber wie-
derum, um entstehende Erkenntnis im empirischen Ich an den Nor-
men der Wahrheit messen zu können, bedarf es des Stromes des Er-
lebens, der Kontinuität der Bewußtseinsinhalte, ist es ein psychisches
Ereignen, eine Erscheinung des Ich gleichsam in seiner logischen
Innerlichkeit, ist es der Quellpunkt des Ich, von wo aus es erst sich
mit dem allgemeinen menschlichen Lebensgefühl zu verflechten im-
stande ist, wo es Bedingung wird für das Verhältnis unserer Seelen-
kräfte zum metaphysisch gedeuteten Weltbild, wo es Bedingung wird
für die Einheit des Kulturbewußtseins.
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