Full text: Kant

ters der Erkenntnis bildet der Gedanke, sie zu einer dialektischen 
Methode zu machen. 
Kant bringt diese statische und dynamische Geisteshaltung gegen- 
über dem Erkenntnisbegriff nicht zur vollen Einheit. Gewiß gelingt 
es ihm, in seinen Ideen von der Seele, der Welt und Gott ein prak- 
tisches Ganzheitsprinzip als den geistigen Rahmen über sein ganzes 
System zu werfen, und im Primat der praktischen Vernunft bestimmt 
sich diejenige Ganzheit, die die Grundlage seiner Theorie des Kultur- 
bewußtseins bedeutet. Ja selbst ganz unmittelbar dringt in die Dyna- 
mik seines Begriffs von der Erfahrungserkenntnis das abschließende 
Moment seiner Statik in der Gestalt der formalen Logik ein. Kant will 
den Gedanken des Erfahrungsgegenstandes in seinem gegenständ- 
lichen Recht erweisen, zumal er auf dem Gebiete der Metaphysik und 
durch die metaphysische Methode völlig problematisch geworden war. 
Die Begründung und scharfe Bestimmung des Gegenstandsgedankens 
ist daher der Inhalt seiner transzendentalen Logik. Diese Begründung 
muß die letzten Prinzipien erweisen und sie als letzte beweisen. 
Welche sind es? Es sind die im Rationalismus und Sensualismus ein- 
ander entgegengesetzten und sich bekämpfenden Erkenntnisquellen, 
das Urteil und das Ich mit seiner Erfahrungsmöglichkeit. Die logische 
Gesetzlichkeit des Urteils und das Ichprinzip des Bewußtseins, das in 
der deutschen Mystik eine zentrale Bedeutung als der gott- und welt- 
schöpferische Seelengrund geoffenbart hatte, müssen in einer höheren 
Ebene zusammenhängen. Diese ist die Gesetzlichkeit des Gegenstands- 
begriffs. Dabei steht aber für Kant die Urteilsgesetzlichkeit auf der 
Seite der statischen Betrachtungsweise, während das Ich der Dynamik 
des Erfahrens folgt, darin den Persönlichkeitsbegriff der kommenden 
Romantik vorbereitend. 
Der Begriff der gegenständlichen Wahrheit, der Wahrheit über 
Erfahrungsgegenstände, ist abhängig vom formalen Begriff der Wahr- 
heit überhaupt. Daher muß sich die Gegenstandslogik hinsichtlich 
ihres Urteilsprinzips von der formalen Logik her aufbauen. Was aber 
Kant aus der formalen Logik entnimmt, ist für ihn abgeschlossene 
Erkenntnis. Somit breitet sich die Statik der formalen Logik über die 
Gegenstandslogik aus und dringt daher in die Dynamik der Erfah- 
rungserkenntnis ein. In der Tat stellt sich in ihrer äußeren Gestalt die 
transzendentale Logik als ein symmetrisches und abgeschlossenes 
Lehrgebäude dar, sie, die den Begriff der Erfahrungserkenntnis gerade 
nach seiner Unendlichkeit und Unabgeschlossenheit hin begründet. 
So gewiß in der Gegenstandslogik die Urteilsfunktion von neuen Mo: 
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