Ich die Möglichkeit, jeden Inhalt zu denken. Inhalte, die ich nicht
denken kann, sind keine Inhalte. Das Können darf hier in zweierlei
Bedeutung genommen werden, einmal als theoretische, als prinzipien-
hafte Möglichkeit und ferner als empirische Möglichkeit. Uns ist es
um die erstere Bedeutung vornehmlich zu tun. Das Ich ist daher die
theoretische Bedingung für alle meine und zugleich für alle möglichen
Inhalte. Jedes empirische, tatsächliche individuelle Ich ist Bedingung
nur für einen Ausschnitt aus diesen Inhalten. Denn es kann immer nur
eine endliche Mannigfaltigkeit von den möglichen Inhalten erreichen.
Es ist irgendwo im Raume und in der Zeit. Das theoretische Ich da-
gegen, das transzendentale Ich steht nicht unter diesen Bedingungen
des Tatsächlichen. Diese Ichheit, wie es zur Hervorhebung seines
Prinzipiencharakters genannt sei, ist logisch vor der Gültigkeit jeder
einzelnen Erfahrungstatsache gelegen. Sie ist Bedingung für alle Er-
fahrung, da sie Erlebnisinhalte voraussetzt. Die Ichheit ist Gültigkeits-
voraussetzung für jeden Gegenstand überhaupt, insbesondere für den
Gegenstand der Erfahrung.
Mit dieser unzerreißbaren Beziehung des Gegenstandes auf die
Möglichkeit des Erlebens richtet Kant den denkbar stärksten Wall
gegen die Dinge an sich, gegen das Unerkennbare auf. Um sich als
Gegenstand, d. i. aber bei Kant als daseiender Gegenstand ausweisen
zu können, muß er möglicher Inhalt von Empfindungserlebnissen
sein. Was für unser erkennendes Ich nicht die Möglichkeit sinnlichen
Erlebens besitzt, ist kein wirklicher Gegenstand. Allerdings erhalten
dabei der Inhalts- wie der Gegenstandsbegriff eine zu enge Fassung.
Kant mußte bei der Bestimmung des Begriffs der möglichen Inhalte,
die als gegenständlich erkannt werden können, von den tatsächlich
damals erkannten Gegenstandsgebieten ausgehen, so daß sich ihm die
damaligen tatsächlichen Grenzen dieser Gebiete ganz von selbst auch
als theoretische Grenzen der Begriffswelt aufdrängen mußten. Die
möglichen Inhalte sind daher an den Bereich der damals möglichen
wissenschaftlichen Erfahrung geknüpft, d. h. an den Bereich der Ma-
thematik und Naturwissenschaften. Gegenstand sein muß heißen,
Gegenstand möglicher wissenschaftlicher Bestimmung sein, aber diese
wissenschaftliche Bestimmung kann für Kant nur bedeuten, mathe-
matisch-naturwissenschaftlicher Gegenstand sein. Denn auf diesem
Gebiete lag die augenfälligste und anerkannteste Tatsache des wissen-
schaftlichen Gegenstandes vor. Diese Einengung des Gegenstands-
gedankens war zugleich, wie wir schon zeigten, durch seine Stellung
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