transzendentale Logik erhebt sich damit zum Range einer Wissen-
schaft von selbständiger Methode, die sich zum Gegenstande ihrer
Analysen jegliches Wissenschaftsgebiet aussuchen kann, also auch
die formale Logik selbst. Die formale Logik gliedert sich unter diesen
Gesichtspunkten dem allgemeinen Gegenstandsbegriffe ein und der
bedenkliche Abstand zwischen den bloßen Begriffen der formalen
Logik und den Gegenständen der anderen Wissenschaften hebt sich
im allgemeinsten Gegenstandsbegriff auf. Damit ist allerdings die Ge-
schlossenheit der formalen wie der transzendentalen Logik endgültig
aufgegeben, denn beide Wissenschaften müssen jetzt am unendlichen
Weiterschreiten des logisch auflösenden Verfahrens der Erfahrungs-
erkenntnis teilnehmen. Derselbe Prozeß, der die auf Erfahrung be-
ruhende Erkenntnis niemals zum Abschluß gelangen läßt, erstreckt
sich in gleicher Weise auf die Erkenntnis aller Wahrheiten über-
haupt, insbesondere auch auf die Erkenntnis der Prinzipien der Er-
fahrungserkenntnis. Die dabei notwendig auftretende Relativität der
einzelnen Stufen des Erkenntnisprozesses berührt nicht die hohe
Würde des Gültigkeitsgrades der zu erkennenden apriorischen Wahr-
heiten; denn die unbedingte Gültigkeit der apriorischen Wahrheit hat
nichts mit dem stets relativen Grade ihres Erfaßtwerdens in Begriffen
zu tun. Dieser Prozeßcharakter bedeutet daher zugleich, daß der Er-
kenntnisbegriff jetzt erst seine denkbar größte Weite und Allgemein-
heit gewonnen hat. Gleichwohl darf Kant dem Aristoteles immer noch
mit Recht den Vorwurf machen, er habe die Kategorien nur aufge-
rafft, aber nicht systematisch abgeleitet. Denn Kant verfährt nach
einer strengen Methode, ja, der einzig möglichen Methode, um der
Kategorien habhaft zu werden, nur liegt die Unabschließbarkeit des
Erkannten im Prinzip der Methode selbst und ist daher auf keine
Weise zu beseitigen.
Auch unter diesen veränderten Gesichtspunkten bleibt die Gültig-
keit der transzendentalen Methode erhalten, ja, jetzt ist überhaupt
erst jeder mögliche Zweifel ihr gegenüber gewichen. Denn nunmehr
ist der kritische Ansatz erst gleichsam auf der ganzen Linie zum Siege
gelangt. Weil die Kategorien die notwendigen Bedingungen jeglicher
Bestimmung der Wahrnehmungsgegenstände in Urteilen sind, müssen
sie für alle Erfahrung gültig sein. Die den begrifflichen Gehalt der
Kategorien in Urteile entfaltenden Grundsätze des reinen Verstandes
sind die gesuchten synthetischen Urteile a priori mindestens hinsicht-
lich der Naturwissenschaften. Die Frage: Wie ist reine Naturwissen-
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