gende Funktion. Der Gegenstand wird zur Korrelation zwischen der
Ichheit und dem Urteil.
c) In den Analogien der Erfahrung, die den Gegenstand durch die
Kategorien der Substanz, der Kausalität und der Wechselwirkung
definieren, tritt das Quantitative bereits ganz zurück; denn diese
Kategorien besitzen keinerlei messende Funktion.
d) Nachdem die Quantität ihren Rückzug vollzogen, rückt jetzt
scharf das qualitative Prinzip in Gestalt der Empfindungsbezogenheit
des Gegenstandes in den Mittelpunkt. In den Postulaten des empiri-
schen Denkens überhaupt wird die Beziehung zur Empfindung zum
Charakteristikum des sinnlich wahrnehmbaren, d. i. aber des wirk-
lichen Gegenstandes gemacht.
So klingt diese Folge von Stufen in den methoden-indifferenten
Begriff der Empfindung aus, um nunmehr gerüstet zu sein, den Ge-
genstand der Bestimmungsmöglichkeit durch jedwede Methode offen-
zuhalten. Daher kann jetzt der wirkliche Gegenstand seine Beziehung
zum Wert und zur normativen Kulturgestaltung erhalten.
Kant definiert einen Begriff des wirklichen Gegenstandes, der noch
nicht von den Kategorien der mathematischen Naturwissenschaft
umgolten ist und der daher die Möglichkeit zu jeder besonderen Wirk-
lichkeit enthält. Er ist daher auch Möglichkeit zur geschichtlichen
Wirklichkeit, zur Kulturwirklichkeit. Der wirkliche Gegenstand in
seiner allgemeinen Fassung ist ein relativ Ungeformtes, er gestattet,
in ihn Strukturen einzutragen, die ihm trotz aller Bestimmtheit
durch die Naturgesetze eine von diesen Gesetzmäßigkeiten verhält-
nismäßig unabhängige Gestalt geben. Kant bereitet damit einen Gegen-
standsbegriff vor, der imstande ist, sowohl das Unsinnliche wie das
Übersinnliche in seinen Gültigkeitsbereich aufzunehmen. Das Un-
sinnliche als das Gültige freilich reiht Kant zunächst dem Übersinn-
lichen ein, indem er in der transzendentalen Dialektik den eigentüm-
lichen subjektiv-objektiven Ort der Ideen von der Seele, der Welt und
Gott bestimmt. Im zweiten Teile der Vernunftkritik indessen ent-
wickelt sich der Gegenstandsbegriff, nachdem er in der Kausalität aus
Freiheit sich die Disposition zu einer möglichen Erweiterung einver-
leibt hat, um die Gegenstände aus dem Reiche der Geisteswissen-
schaften in sich aufzunehmen. Schon hier tritt der Kulturgegenstand
in der freilich engen Form des Moralischen auf, um für sich die Be-
dingungen gegenständlicher Gültigkeit zu fordern. Feste Gestalt aber
gewinnt der Gegenstandsbegriff auf diesen Gebieten erst in der Moral-
philosophie, die uns später beschäftigen wird.
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