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des nicht vür Inen zu verhelen‘“. Jeder mußte 125 Gulden neu
einzahlen, und zwar 50 Gulden sofort und je 25 in drei Terminen.
Bei dem Tode eines von ihnen sollten dessen Erben hundert
Gulden zurückerhalten, aber keinen weiteren Anspruch erheben
dürfen weder auf das Geschäftsmaterial noch auf den Eintritt ins
Geschäft. Noch 1438 starb Andreas Dritzehn und seine Brüder
Jörge und Klaus beanspruchten in die Firma aufgenommen zu
werden, verloren aber den deshalb angestrengten Prozeß und
mußten sich mit einer Geldentschädigung begnügen.
Aus den erhaltenen Prozeßakten geht hervor, daß
1. Andreas Dritzehn schon einige Jahre vor dem Eintritt ins
Geschäft mit Gutenberg in Verbindung stand.
2. daß Gutenberg Spiegel verfertigte und sich auch mit Stein-
schleifen und anderem beschäftigte.
3. Wird in den Akten von „trucken‘“ gesprochen, wobei einer
der Zeugen, der Goldschmied Hans Dünne, seit drei Jahren
100 Gulden verdient zu haben angibt.
4. Es ist von einer Presse die Rede, die von einem Drechsler,
Konrad Sahspach, angefertigt war und die Gutenberg so geheim
hielt, daß er sofort nach dem Tode des Dritzehn seinen Diener
Lorenz Beildeck zum Bruder des Verstorbenen sandte und diesen
ersuchen ließ, er möge die Presse mit den „zweyn würbelin‘““ auf-
machen, so daß die 4 Stücke auseinanderfielen, damit niemand
ihren Zweck erkenne. (Diese 4 Stücke erklärte Gustav Mori als
die zum Sandgußverfahren notwendigen Bestandteile.)
5. Werden auch Formen, also Typen, von Metall erwähnt, die
vor den Augen eines der Zeugen „zerlossen‘‘, eingeschmolzen
wurden.
So sehen wir denn, daß sich schon um 1438 Gutenberg in
Straßburg mit der Herstellung des Rüstzeugs für die Druckerei
beschäftigte. Was er während des Aufenthaltes in dieser Stadt ge-
druckt hatte, könnte sich auf Buchbinderarbeiten beziehen. Als
Spiegelmacher gehörte er ebenso wie die Buchbinder zur Gold-
schmiedezunft.
Am 12. März 1444 ist Gutenberg noch in Straßburg nachweisbar.
Die Bestandteile der Presse wurden nach dem Tode des An-