Full text: Einführung in die Buchkunde

ü) I. Buchgeschichte 
einkommen zwischen beiden enthalten ist, daß er dem Johann 
Gutenberg 800 Gulden in Gold getreulich und ohne Gefährde 
leihe, mit welchem Gelde er das Werk vollbringen solle, und ob 
dies mehr oder weniger koste, ginge Fust nichts an. Und daß 
Johann Gutenberg ihm von denselben 800 Gulden sechs Gulden 
von jedem Hundert Zinsen geben solle. Nun habe er solche 
800 Gulden gegen Zinsen aufgenommen und ihm dieselben ge- 
geben; dies habe dem Gutenberg aber nicht genügt, sondern er 
habe sich beklagt, daß die 800 Gulden ihm noch nicht gezahlt 
worden seien. Also habe Fust ihn befriedigen wollen und ihm 
zu den ersten 800 Gulden noch 800 Gulden mehr vorgestreckt, 
als er laut Vereinbarung verpflichtet gewesen sei. Und für die 
800 Gulden, die er ihm mehr gegeben habe, habe er selbst 140 Gul- 
den Zinsen geben müssen. Und obgleich sich der vorgenannte 
Johann Gutenberg in dem schriftlichen Übereinkommen verpflich- 
tet hatte, dem Fust von den ersten 800 Gulden von jedem Hun- 
dert sechs Gulden Zinsen zu geben, so habe Gutenberg doch dies 
in keinem Jahre wirklich getan, sondern Fust habe diese Zinsen 
selber bezahlen müssen, die sich auf dritthalb hundert Gulden be- 
laufen. Da nun Johann Gutenberg dem Fust solche Zinsen, näm- 
lich die sechs Gulden von den ersten 800 Gulden und dann auch 
die von den übrigen 800 Gulden, niemals bezahlt hat, und Fust 
das Geld, um diese Zinsen zu bezahlen, hat bei Christen und Ju- 
den entleihen und dafür wiederum 36 Gulden Zinsen hat zahlen 
müssen, so daß sich also alles zusammen mit dem geliehenen 
Kapital getreulich auf 2020 Gulden beläuft, so fordert Fust von 
Gutenberg, ihm den Betrag ohne jeglichen Abzug auszurichten 
und zu bezahlen. 
„Darauf hat Johann Gutenberg geantwortet, daß ihm Johann 
Fust 800 Gulden habe vorstrecken sollen, um mit diesem sein 
‚Gezüge‘, d. h. seine Werkzeuge, herzurichten und anzufertigen, 
und mit solchem Gelde sollte Gutenberg sich für befriedigt er- 
klären und es zu seinem eigenen Nutzen verwenden, während das 
Werkzeug Gutenbergs dem Fust als Pfand dienen solle. Ferner 
sei ausgemacht gewesen, daß Fust ihm jährlich 300 Gulden auf 
seine Unkosten geben und auch Gesindelohn, Hausmiete, Perga- 
ment, Papier, Tinte, d. i. Druckerschwärze, vorstrecken solle. Wür-
	        
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