ü) I. Buchgeschichte
einkommen zwischen beiden enthalten ist, daß er dem Johann
Gutenberg 800 Gulden in Gold getreulich und ohne Gefährde
leihe, mit welchem Gelde er das Werk vollbringen solle, und ob
dies mehr oder weniger koste, ginge Fust nichts an. Und daß
Johann Gutenberg ihm von denselben 800 Gulden sechs Gulden
von jedem Hundert Zinsen geben solle. Nun habe er solche
800 Gulden gegen Zinsen aufgenommen und ihm dieselben ge-
geben; dies habe dem Gutenberg aber nicht genügt, sondern er
habe sich beklagt, daß die 800 Gulden ihm noch nicht gezahlt
worden seien. Also habe Fust ihn befriedigen wollen und ihm
zu den ersten 800 Gulden noch 800 Gulden mehr vorgestreckt,
als er laut Vereinbarung verpflichtet gewesen sei. Und für die
800 Gulden, die er ihm mehr gegeben habe, habe er selbst 140 Gul-
den Zinsen geben müssen. Und obgleich sich der vorgenannte
Johann Gutenberg in dem schriftlichen Übereinkommen verpflich-
tet hatte, dem Fust von den ersten 800 Gulden von jedem Hun-
dert sechs Gulden Zinsen zu geben, so habe Gutenberg doch dies
in keinem Jahre wirklich getan, sondern Fust habe diese Zinsen
selber bezahlen müssen, die sich auf dritthalb hundert Gulden be-
laufen. Da nun Johann Gutenberg dem Fust solche Zinsen, näm-
lich die sechs Gulden von den ersten 800 Gulden und dann auch
die von den übrigen 800 Gulden, niemals bezahlt hat, und Fust
das Geld, um diese Zinsen zu bezahlen, hat bei Christen und Ju-
den entleihen und dafür wiederum 36 Gulden Zinsen hat zahlen
müssen, so daß sich also alles zusammen mit dem geliehenen
Kapital getreulich auf 2020 Gulden beläuft, so fordert Fust von
Gutenberg, ihm den Betrag ohne jeglichen Abzug auszurichten
und zu bezahlen.
„Darauf hat Johann Gutenberg geantwortet, daß ihm Johann
Fust 800 Gulden habe vorstrecken sollen, um mit diesem sein
‚Gezüge‘, d. h. seine Werkzeuge, herzurichten und anzufertigen,
und mit solchem Gelde sollte Gutenberg sich für befriedigt er-
klären und es zu seinem eigenen Nutzen verwenden, während das
Werkzeug Gutenbergs dem Fust als Pfand dienen solle. Ferner
sei ausgemacht gewesen, daß Fust ihm jährlich 300 Gulden auf
seine Unkosten geben und auch Gesindelohn, Hausmiete, Perga-
ment, Papier, Tinte, d. i. Druckerschwärze, vorstrecken solle. Wür-